Es gibt auch Verbrauchsmaterialien im Rahmen von Pflegehilfsmitteln, die speziell für die Pflege zu Hause wichtig sind. Dazu gehören Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzbekleidung und Bettschutzeinlagen. Es ist gut zu wissen, dass Personen mit Pflegegrad in Deutschland die Möglichkeit haben, einen monatlichen Betrag von 40,00 EUR für solche Verbrauchsmaterialien geltend zu machen. Dieser Betrag kann dann der Betreuungskraft oder dem Pflegedienst zur Verfügung gestellt werden.
Es gibt eine Besonderheit für verbrauchsbare Pflegehilfsmittel: Hier ist keine ärztliche Bescheinigung oder Rezept erforderlich.
Die Kostenübernahme kann direkt bei der Krankenkasse beantragt werden.
Es ist immer wichtig, sich über die aktuellen Regelungen und Leistungen zu informieren, da sich diese im Laufe der Zeit ändern können. Menschen, die Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen möchten, sollten sich daher bei ihrer Pflegekasse über die genauen Modalitäten informieren und gegebenenfalls einen Antrag stellen.
PG 50: Pflegehilfsmittel zur Unterstützung der Pflege
PG 51: Pflegehilfsmittel für die Körperpflege/Hygiene
PG 52: Pflegehilfsmittel zur Förderung der selbstständigeren Lebensführung/Mobilität
PG 53: Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
PG 54: Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind
Nicht unter die Kategorie der Pflegehilfsmittel fallen Gegenstände des täglichen Bedarfs, die allgemein verwendet werden und üblicherweise von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden oder in einem Haushalt vorhanden sind.
Oftmals lehnen Pflegekassen die Gewährung von Pflegehilfsmitteln ab, unter der Annahme, dass bei einem niedrigen Pflegegrad in der Regel kein Bedarf dafür besteht. Diese Annahme erweist sich jedoch in der Praxis oft als falsch! Falls eine Ablehnung erfolgt, ist es ratsam, unverzüglich Widerspruch einzulegen und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einzubeziehen. Die Feststellung der Bedürftigkeit kann ausschließlich durch den MDK oder MEDICPROOF erfolgen.
Wenn Sie einen Familienangehörigen mit einem offiziell anerkannten Pflegegrad zu Hause betreuen, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Monatlich wird der Kauf dieser Hilfsmittel mit einem Zuschuss von 40 Euro unterstützt. Diese Regelung gilt für alle Antragsteller, bei denen ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde.
Pflegehilfsmittel sind im Wesentlichen Produkte, die für die tägliche Pflege und Betreuung des Patienten benötigt werden.
Pflegehilfsmittel lassen sich grundsätzlich in zwei Hauptkategorien einteilen: Einerseits gibt es Hilfsmittel für den täglichen Gebrauch, und andererseits gehören dazu auch technische Hilfsmittel. Die Genehmigung und Bereitstellung von technischen Pflegehilfsmitteln durch die Pflegeversicherung hängt jedoch davon ab, ob die Anwenderinnen und Anwender in der sachgerechten Handhabung dieser Geräte geschult werden können.
Eine Voraussetzung dafür ist eine separate Schulung zur Nutzung der technischen Hilfsmittel. Nach Abschluss der Schulung werden diese technischen Pflegehilfsmittel oft auf Leihbasis bereitgestellt.
Diese Hilfsmittel sind darauf ausgerichtet, die Pflege effizienter zu gestalten und den Pflegebedürftigen in ihrem täglichen Leben zu unterstützen.
Wenn Sie weitere Fragen zu Pflegehilfsmittel haben, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie können uns telefonisch kontaktieren oder uns eine Nachricht schreiben.
Seniorenpflege Plus
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