Grundpflege

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Grundpflege einfach erklärt

Diese Form der Pflege, auch als Grundversorgung oder Basispflege bezeichnet, umfasst die elementaren Pflegeleistungen, die notwendig sind, um die grundlegenden Bedürfnisse einer Person in Bezug auf Gesundheit, Hygiene und Selbstversorgung zu erfüllen. Sie zielt darauf ab, das körperliche und psychische Wohlbefinden einer Person sicherzustellen und ihre Selbstständigkeit im Alltag zu fördern. Sie umfasst in der Regel folgende Hauptkomponenten:

  1. Körperpflege: Dies beinhaltet die Pflege des Körpers, wie das Waschen, Duschen, Baden, Haare waschen, Zähne putzen und Mundhygiene. Die Pflegekraft unterstützt die Person bei der persönlichen Hygiene.
  2. Mobilität und Transfer: Hierbei geht es um die Unterstützung bei der Bewegung und Fortbewegung. Dazu gehören das Aufstehen, Hinlegen, Gehen, Sitzen, der Transfer in und aus dem Bett oder Rollstuhl und die Unterstützung bei der Fortbewegung im Alltag.
  3. Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Diese Pflegeform umfasst die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Zubereitung von Mahlzeiten und der Gewährleistung einer ausgewogenen Ernährung. Ebenso wird darauf geachtet, dass die Person ausreichend Flüssigkeiten zu sich nimmt.
  4. Ausscheidung und Toilettenhygiene: Hierzu gehören die Unterstützung bei Toilettengängen, das Wechseln von Inkontinenzprodukten und die Hygiene im Zusammenhang mit Stuhlgang und Urin.
  5. Ankleiden und Entkleiden: Die Pflegekraft hilft bei der Auswahl und dem Anlegen von Kleidung und Schuhen sowie beim An- und Ausziehen.

Die Grundpflege ist besonders wichtig für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderungen, für chronisch Erkrankte oder bei Menschen mit vorübergehenden Gesundheitsproblemen. Sie zielt darauf ab, die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben der betreuten Person zu berücksichtigen und ihr ein würdevolles und komfortables Leben zu ermöglichen.

Pflegekräfte, sei es professionelles Pflegepersonal, Pflegehelfer oder Angehörige, spielen eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung dieser Basispflege. Sie müssen sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen die notwendige Unterstützung und Hilfe erhalten, um ihre grundlegenden Bedürfnisse zu erfüllen. Sie kann als Teil eines umfassenden Pflegeplans in häuslicher Umgebung, in Pflegeheimen oder in anderen Pflegeeinrichtungen erbracht werden.

Wer leistet die Grundpflege

Die Basispflege, auch als Grundversorgung bezeichnet, wird in der Regel von Pflegefachkräften, Pflegehelfern und Angehörigen erbracht. Hier sind die Hauptakteure, die die Basispflege leisten:

Pflegefachkräfte (Krankenschwestern und -pfleger)

Pflegefachkräfte sind ausgebildete Fachkräfte im Gesundheitswesen, die eine Vielzahl von Aufgaben dieser Pflege übernehmen, darunter die Verabreichung von Medikamenten, die Wundversorgung, die Überwachung von Vitalzeichen, die Planung von Pflegemaßnahmen und die Koordination der Pflege.

Pflegehelfer und Pflegeassistenten

Pflegehelfer und -assistenten sind Personen, die eine kürzere Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert haben und die GBasispflege unter Aufsicht von Pflegefachkräften durchführen. Dazu gehören die Unterstützung bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Nahrungsaufnahme und beim Transfer.

Angehörige

In vielen Fällen übernehmen Familienangehörige oder nahe Verwandte die Basispflege für ihre geliebten Menschen. Dies kann die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Waschen, Anziehen, Füttern und Mobilisieren umfassen.

Pflegedienste und Heimversorgung

Pflegedienste, sowohl im häuslichen als auch im stationären Umfeld, bieten professionelle Pflegekräfte an, die diese Pflegeform für die Pflegebedürftigen übernehmen.

Alten- und Pflegeheime:

In Pflegeheimen wird die GBasispflege von geschultem Pflegepersonal und Pflegehilfskräften erbracht, um die Bedürfnisse der Bewohner zu erfüllen.

Die Grundpflege umfasst alltägliche Aktivitäten, die dazu beitragen, die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden einer Person aufrechtzuerhalten. Dazu gehören Dinge wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Toilettengänge und Inkontinenzpflege.

Die genaue Pflege, die benötigt wird, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der betreuten Person ab. Die Pflegekräfte passen die Grundpflege an die speziellen Anforderungen und Vorlieben der Pflegebedürftigen an, um die bestmögliche Betreuung sicherzustellen.

Informationen zum Antrag der Grundpflege

Ein Antrag auf Grundpflege ist in der Regel nicht notwendig, da die Grundpflege in vielen Fällen im Rahmen der allgemeinen Pflegeleistungen erbracht wird, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss. Die Grundpflege ist ein grundlegendes Element der Pflege und umfasst Aktivitäten des täglichen Lebens wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Toilettengänge und Inkontinenzpflege.
In vielen Ländern und Gesundheitssystemen wird die Grundpflege in der Regel automatisch bereitgestellt, wenn eine Person als pflegebedürftig eingestuft wird und Leistungen der Pflegeversicherung oder eines ähnlichen Sozialleistungssystems in Anspruch nimmt. Die Einstufung als pflegebedürftig und die Festlegung des Pflegegrades erfolgen in der Regel auf der Grundlage einer ärztlichen Begutachtung.
Wenn Sie oder ein Angehöriger Unterstützung bei der Grundpflege benötigen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
Kontakt mit einem Pflegedienst oder Pflegeanbieter

Sie können sich an einen Pflegedienst oder Pflegeanbieter wenden, um die notwendige Pflege und Unterstützung zu organisieren. Diese Dienste bieten professionelle Pflegekräfte an, die die Grundpflege übernehmen.

Pflegebedürftigkeitsfeststellung oder -Bewertung

In vielen Ländern müssen Sie oder Ihr Angehöriger eine Pflegebedürftigkeitsfeststellung oder -bewertung durchlaufen, bei der ein Gutachter den individuellen Pflegebedarf ermittelt und den Pflegegrad festlegt.

Kommunikation mit der Krankenversicherung oder Pflegekasse

In einigen Ländern kann die Krankenversicherung oder Pflegekasse die Kosten für die Grundpflege decken. Sie sollten sich mit Ihrer Versicherung oder Pflegekasse in Verbindung setzen, um die finanzielle Abdeckung zu klären und gegebenenfalls erforderliche Anträge zu stellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Verfahren und Anforderungen je nach Land und Gesundheitssystem variieren können. Die genauen Schritte und erforderlichen Unterlagen können unterschiedlich sein. Daher ist es ratsam, sich an die zuständigen Behörden, Pflegeeinrichtungen oder Fachleute in Ihrer Region zu wenden, um Unterstützung und Informationen zur Bereitstellung von Grundpflege zu erhalten.

Grundpflege in der häuslichen 24-Stunden-Pflege

Die Grundpflege in der 24-Stunden-häuslichen Pflege ist eine wesentliche Komponente dieser Art der Betreuung. In der häuslichen Pflege rund um die Uhr werden qualifizierte Pflegekräfte oder Pflegefachkräfte in das Zuhause einer pflegebedürftigen Person geschickt, um die grundlegenden Bedürfnisse und die alltägliche Pflege sicherzustellen.

Die Grundpflege in der 24-Stunden-häuslichen Pflege ist darauf ausgerichtet, die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person zu fördern und sicherzustellen, dass ihre grundlegenden Bedürfnisse erfüllt werden. Pflegekräfte sind qualifizierte Fachkräfte im Gesundheitswesen, die darauf spezialisiert sind, die Pflege individuell auf die Bedürfnisse und Vorlieben der betreuten Person anzupassen.

Darüber hinaus bieten 24-Stunden-Pflegedienste oft auch spezialisierte medizinische Versorgung, die über die Grundpflege hinausgeht, je nach den spezifischen Gesundheitsanforderungen der Pflegebedürftigen. Dies kann Medikamentenverabreichung, Wundversorgung, Überwachung von Vitalzeichen und andere medizinische Leistungen umfassen.

Die Pflege in der häuslichen Umgebung bietet den Vorteil, dass die betreute Person in ihrem gewohnten Umfeld bleiben kann, was oft zu einer höheren Lebensqualität beiträgt.

Kleine Grundpflege und große Grundpflege

Die Unterscheidung zwischen der kleinen und großen Grundpflege liegt im Aufwand, den die pflegende Person bei der Körperpflege leisten muss. Im Rahmen der kleinen Grundpflege bieten wir Ihnen Unterstützung bei verschiedenen Tätigkeiten und Pflegeleistungen, wie zum Beispiel:

  • An- und Ausziehen
  • Bereitlegen von Kleidung
  • Waschen von Teilbereichen, z. B. Gesicht, Oberkörper, Genitalbereich oder Gesäß
  • Mundpflege und Zahnpflege mit Prothesenversorgung
  • Hilfestellung beim Harnlassen und beim Stuhlgang

 

Bei der großen Grundpflege unterstützt die Pflegekraft Sie mit einem größeren Aufwand. Folgende Leistungen werden übernommen:

  • Unterstützung beim An- und Ausziehen sowie Bereitlegen von Kleidung
  • Waschen des gesamten Körpers im Waschbecken, unter der Dusche oder in der Badewanne, inklusive Haarwäsche und Trocknung
  • Hilfe beim Toilettengang, entweder im Bett oder durch Begleitung zur Toilette, einschließlich eventueller Katheterpflege oder Stomaversorgung bei künstlichem Darmausgang
  • Mund- und Zahnpflege, einschließlich der Versorgung von Prothesen

 

Die Entscheidung darüber, ob ein pflegebedürftiger Mensch die kleine oder große Grundpflege erhält, hängt in erster Linie vom individuellen Pflegebedarf bzw. vom zugewiesenen Pflegegrad ab.

Das bedeutet konkret: Wenn die pflegebedürftige Person noch weitgehend in der Lage ist, alltägliche Bedürfnisse wie Körperhygiene, Toilettengang und Ernährung selbstständig zu bewältigen, ist in der Regel die kleine Grundpflege ausreichend. Hingegen wird bei stark eingeschränkter Selbstständigkeit, beispielsweise bei Bettlägerigkeit, die große Grundpflege empfohlen.

Grundpflege nach SGB XI und SGB V

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 haben gemäß dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) 1Anspruch auf Grundpflege. Die entstehenden Kosten werden von der Pflegeversicherung teilweise übernommen.

Zusammen mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ist die Grundpflege gemäß dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V)2 ein Bestandteil der häuslichen Krankenpflege. Diese Leistungen können jedoch nicht eigenständig beantragt werden, sondern müssen vom Arzt verschrieben werden (Rezept).

Der Grund hierfür ist, dass die häusliche Pflege gemäß SGB V für Personen vorgesehen ist, die voraussichtlich nur kurzfristig Pflege benötigen, beispielsweise nach einer Operation. Die Kosten für diese Leistungen werden daher von der Krankenversicherung und nicht von der Pflegekasse übernommen.

Angaben zu den Links auf dieser Seite:

  • 1 Bundesministerium der Justiz, letzter Aufruf vom 30.04.2024 – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/

  • 2Bundesministerium der Justiz, letzter Aufruf vom 29.04.2024 – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/