Allgemeine Informationen zur 24-Stunden-Pflege

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Bedeutung der 24-Stunden Pflege

Die Begriffe 24-Stunden Pflege, 24-Stunden-Betreuung oder Live-in-Pflege beziehen sich auf eine Form der Betreuung, bei der eine Pflegekraft kontinuierlich für 24 Stunden am Tag im Haushalt der betreuten Person zur Verfügung steht. Dieser Ansatz zielt darauf ab, eine umfassende Unterstützung für Menschen zu bieten, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder dem Alter rund um die Uhr Hilfe benötigen.

Der Begriff “24-Stunden-Betreuung” oder “24-Stunden-Pflege zu Hause” wird oft mit einer speziellen Form der Betreuung in Verbindung gebracht, bei der Pflegekräfte, häufig Frauen aus osteuropäischen Ländern, im Haushalt älterer Menschen in Deutschland oder anderen westeuropäischen Ländern leben und arbeiten.

Diese Pflegekräfte werden oft als “24-Stunden-Pflegekräfte”, “Live-in-Pflegekräfte” oder “Pflegekräfte im häuslichen Umfeld” bezeichnet. Ihre Hauptaufgaben umfassen in der Regel persönliche Pflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und oft auch soziale Unterstützung für die betreute Person. Dazu gehören Aktivitäten wie Ankleiden, Baden, Hilfe bei der Toilettenbenutzung, Einkaufen, Kochen, Reinigen und die Begleitung zu Arztbesuchen.

Diese Art der Betreuung wird oft aufgrund der vergleichsweise niedrigeren Kosten im Vergleich zu stationären Pflegeeinrichtungen gewählt. Die Pflegekräfte leben im Haus der betreuten Person, was eine kontinuierliche und persönliche Betreuung ermöglicht.

In Deutschland gelten für die Arbeitszeiten von Pflegekräften, einschließlich derjenigen in der 24-Stunden-Pflege, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Das Arbeitszeitgesetz enthält Vorschriften zur maximal zulässigen Arbeitszeit, Pausenregelungen und Ruhezeiten.

Die wichtigsten Punkte des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland sind:

Maximale Arbeitszeit: Grundsätzlich darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.

Ruhepausen: Nach einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgesehen.

Ruhezeit: Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen für die 24-Stunden-Pflege spezielle Herausforderungen darstellen können. In der Praxis bedeutet dies oft, dass die Pflegekraft während der Nachtstunden im Haus der betreuten Person anwesend ist, auch wenn sie nicht aktiv arbeitet. Die genaue Ausgestaltung kann jedoch je nach den spezifischen Vereinbarungen und den Bedürfnissen der betreuten Person variieren.

Das “Live-in-Modell” im Kontext der 24-Stunden-Pflege bezieht sich darauf, dass eine Pflegekraft kontinuierlich im Haus der betreuten Person lebt und arbeitet. Dieses Modell wird oft in der häuslichen Pflege angewendet, wenn eine Person rund um die Uhr Betreuung und Unterstützung benötigt, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Altersbedingungen.

Im Rahmen des “Live-in-Modells für 24-Stunden-Pflege” sind einige wichtige Merkmale zu beachten:

Durchgehende Anwesenheit: Die Pflegekraft lebt permanent im Haus der betreuten Person und ist 24 Stunden am Tag verfügbar.

Umfassende Betreuung: Die Pflegekraft übernimmt nicht nur die Pflege, sondern auch hauswirtschaftliche Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Reinigen und Wäschepflege.

Persönliche Unterstützung: Die Pflegekraft bietet Unterstützung bei täglichen Aktivitäten wie Ankleiden, Baden, Essen und Mobilität.

Soziale Interaktion: Neben der physischen Pflege fördert die Pflegekraft oft auch soziale Interaktion und leistet Gesellschaft.

Kontinuierlicher Einsatz: Das Modell ermöglicht eine kontinuierliche Betreuung, ohne dass die Pflegekraft während ihrer Arbeitszeit das Haus verlässt.

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Begrifflichkeit Polnische Pflegekraft

Der Begriff “polnische Pflegekraft” wird oft im Kontext der häuslichen Pflege oder 24-Stunden-Betreuung verwendet und bezieht sich auf Pflegekräfte aus Polen, die in anderen europäischen Ländern, wie Deutschland, Österreich oder der Schweiz, eingesetzt werden. Diese Pflegekräfte leben im Haushalt der zu betreuenden Person und bieten rund um die Uhr Pflege- und Unterstützungsdienste an.

Dieses Modell hat in den letzten Jahren an Popularität gewonnen, da es eine vergleichsweise kostengünstige Lösung für Menschen darstellt, die intensive Betreuung benötigen, aber dennoch in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung bleiben möchten. In der Regel werden Pflegekräfte aus Polen von spezialisierten Agenturen vermittelt, die den Prozess der Anstellung und Organisation der Pflege übernehmen.

Die Verwendung des Begriffs “polnische Pflegekraft” bezieht sich also auf die Herkunft der Pflegekräfte und nicht auf ihre Qualifikationen oder Fähigkeiten.

In der Regel bezieht sich der Begriff “Betreuungskraft” nicht auf eine ausgebildete Fachkraft im Pflegebereich, sondern eher auf eine Person, die unterstützende und begleitende Dienste erbringt. Betreuungskräfte können in der Regel Aufgaben im Bereich der Grundpflege, der sozialen Betreuung und der Unterstützung im Alltag übernehmen, aber ihre Ausbildung und Qualifikationen sind nicht auf das Niveau einer Fachkraft in der Pflege ausgerichtet.

Eine Betreuungskraft kann beispielsweise Aufgaben wie Gesellschaft leisten, bei alltäglichen Aktivitäten assistieren, Einkäufe tätigen oder einfache hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen. Die genaue Bandbreite der Tätigkeiten kann je nach den individuellen Bedürfnissen der zu betreuenden Person und den Vereinbarungen mit der Betreuungskraft variieren.

Der Begriff “Betreuungskraft” bezieht sich nicht ausschließlich auf Pflegekräfte aus Polen. Menschen, die als Betreuungskräfte arbeiten, können aus verschiedenen Ländern stammen, sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas. Die Herkunft der Betreuungskräfte kann vielfältig sein, und es gibt Pflegekräfte aus einer Reihe von Ländern, je nach den Bedürfnissen und Präferenzen der betreuten Personen und ihrer Familien.

Die Anstellung von Betreuungskräften aus verschiedenen Ländern kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, darunter der rechtliche Rahmen, kulturelle und sprachliche Aspekte sowie die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte. In einigen Fällen werden Pflegekräfte aus Ländern wie Rumänien, Bulgarien, Tschechien, der Slowakei oder anderen osteuropäischen Ländern eingestellt.

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24-Stunden Pflege

Mindestlohn gilt es zu beachten!

Das Mindestlohngesetz (MiLoG)1 in Deutschland regelt die Mindestentlohnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch Pflegekräfte, die in der 24-Stunden-Pflege tätig sind, fallen unter diese Regelungen. Hier sind einige wichtige Punkte im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz für die 24-Stunden-Pflege in Deutschland:

Geltender Mindestlohn:

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Seit 01.10.2022 beträgt dieser  12 Euro/ Stunde. Es ist wichtig zu prüfen ob dieser Betrag sich geändert hat.

Anwendung auf die 24-Stunden-Pflege:

Auch in der 24-Stunden-Pflege gelten die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes. Dies betrifft Pflegekräfte, die im Haushalt der betreuten Person leben und arbeiten.

Arbeitszeit und Vergütung:

In der 24-Stunden-Pflege gibt es spezielle Herausforderungen bei der Erfassung der Arbeitszeit, da die Pflegekräfte im Haushalt der betreuten Person anwesend sind. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Arbeitszeitregelungen im Einklang mit dem Arbeitszeitgesetz stehen und die Pflegekräfte für alle geleisteten Arbeitsstunden angemessen entlohnt werden.

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A1 Bescheinigung

Die sogenannte A1-Bescheinigung wird oft auch „Entsendebescheinigung“ genannt.

Die A1-Bescheinigung ist ein Dokument, das im Rahmen der sozialen Sicherheit in der Europäischen Union (EU) genutzt wird. Sie dient als Nachweis darüber, dass eine Person in einem EU-Land sozialversichert ist und ermöglicht es Personen, die grenzüberschreitend in verschiedenen EU-Ländern arbeiten, Sozialversicherungsbeiträge nur in einem Land zu zahlen. Dadurch wird auch bescheinigt, dass sie bei Krankheit oder einem Arbeitsunfall Sozialversicherungsleistungen des anderen Landes, nämlich ihres EU-Entsendelandes, erhält. 

Hier sind einige Schlüsselpunkte zur A1-Bescheinigung:

  1. Soziale Sicherheit im EU-Raum: Die A1-Bescheinigung ist Teil der sozialen Sicherheitskoordination innerhalb der EU. Sie soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer, die in verschiedenen EU-Ländern arbeiten, weiterhin sozialversichert sind und ihre Rechte im Bereich der Sozialversicherung gewahrt bleiben.
  2. Anwendbarkeit: Die A1-Bescheinigung wird für Arbeitnehmer ausgestellt, die vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten, dabei aber weiterhin sozialversichert bleiben. Dies gilt insbesondere für Entsendungen, bei denen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland geschickt werden.
  3. Vermeidung von Doppelzahlungen: Ohne die A1-Bescheinigung müssten Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend arbeiten, möglicherweise in beiden Ländern Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Bescheinigung soll Doppelzahlungen verhindern.
  4. Beantragung: Die A1-Bescheinigung wird vom zuständigen Sozialversicherungsträger im Heimatland des Arbeitnehmers ausgestellt. Der Arbeitnehmer oder sein Arbeitgeber beantragt die Bescheinigung vor Beginn der Entsendung.
  5. Gültigkeitsdauer: Eine A1-Bescheinigung ist maximal 24 Monate gültig. Die Vordrucke sind in der Sprache des jeweiligen Entsendestaates verfasst.

Die Dauer kann je nach den Umständen der Entsendung variieren. 

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24-Stunden Pflege
24-Stunden Pflege

Regelung der Arbeitszeiten

In Deutschland gelten für Arbeitszeiten, einschließlich der 24-Stunden-Pflege, gesetzliche Regelungen, die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG)2 festgelegt sind. Es ist wichtig zu beachten, dass die Besonderheiten der 24-Stunden-Pflege aufgrund der durchgehenden Anwesenheit der Pflegekraft im Haushalt der zu betreuenden Person zu spezifischen Herausforderungen führen können.

Hier sind einige Punkte zu den gesetzlichen Arbeitszeiten in der 24-Stunden-Pflege in Deutschland:

  1. Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG):

Das Arbeitszeitgesetz in Deutschland legt die Arbeitszeitregelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fest. Es enthält Bestimmungen zu Ruhezeiten, Pausen, Höchstarbeitszeiten und Nachtarbeit.

  1. Höchstarbeitszeit:

Nach dem ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche darf 40 Stunden nicht überschreiten. Es gibt jedoch Ausnahmen und Regelungen für bestimmte Berufsgruppen und Branchen.

  1. Pausen und Ruhezeiten:

Das Gesetz legt fest, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach sechs Stunden Arbeit Anspruch auf eine Pause haben. Zudem müssen zwischen zwei Arbeitstagen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.

  1. 24-Stunden-Pflege und Bereitschaftsdienst:

In der 24-Stunden-Pflege ist die Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit möglicherweise nicht so klar wie in herkömmlichen Arbeitsverhältnissen. Das ArbZG enthält jedoch auch Regelungen für Bereitschaftsdienste, die in bestimmten Situationen gelten können.

  1. Einhaltung der gesetzlichen Regelungen:

Arbeitgeber, einschließlich Pflegeagenturen, sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Arbeitszeiten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen. Dies gilt auch für die 24-Stunden-Pflege.

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Vermittlung schnell unkompliziert und bedarfsgerecht

Hier sind einige Schritte und Aspekte im Zusammenhang mit der Vermittlung von 24-Stunden-Pflege:
Kontaktaufnahme mit Agenturen

Familien oder Einzelpersonen, die Pflegekräfte für die 24-Stunden-Pflege suchen, können Kontakt mit unsere Pflegeagenturen aufnehmen. Wie haben oft erfahrene Fachkräfte im Angebot und können bei der Auswahl entsprechend den individuellen Anforderungen helfen.

Bedarfsanalyse

Der zweite Schritt besteht darin, den Bedarf an Pflege zu analysieren. Dies umfasst die Feststellung der spezifischen Pflegeanforderungen, den Betreuungsumfang und andere relevante Faktoren wie medizinische Bedingungen, kulturelle Präferenzen und Sprachkenntnisse.

Beratung und Auswahl

Unsere Agentur bietet Beratungsdienste an, um die Bedürfnisse der zu betreuenden Person zu verstehen. Auf dieser Grundlage schlagen sie dann qualifizierte Pflegekräfte vor. Die Auswahl erfolgt oft anhand von Qualifikationen, Erfahrungen und persönlichen Präferenzen.

Vertragliche Vereinbarungen

Nach der Auswahl der Pflegekraft erfolgt die Ausarbeitung vertraglicher Vereinbarungen. Dies umfasst Details wie Arbeitszeiten, Aufgabenbereiche, Vergütung, Urlaubsregelungen und andere relevante Aspekte.

Einführung und Betreuung

Unsere Agentur erleichtert den Einführungsprozess, damit die Pflegekraft und die zu betreuende Person sich kennenlernen können. Während des Betreuungszeitraums bleiben wir als Agentur in der Regel Ansprechpartner für mögliche Anpassungen oder Probleme.

Qualitätssicherung

Wie achten auf die Qualität der Pflege und bieten Unterstützung, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der zu betreuenden Person erfüllt werden. Dazu gehören regelmäßige Überprüfungen, Schulungen und Feedbackmechanismen.

Lebensläufe und Videovorstellungen

Die Präsentation von Lebensläufen und Videos von Pflegekräften ist ein effektiver Weg, um die Familien einen Einblick in die Qualifikationen, Erfahrungen und Persönlichkeiten der Pflegekräfte zu haben. Hier sind einige Überlegungen und bewährte Methoden im Zusammenhang mit Lebensläufen und Videos von Pflegekräften:
1. Lebensläufe:
Detaillierte Informationen

Die Lebensläufe sollten detaillierte Informationen über die Ausbildung, berufliche Erfahrung, Qualifikationen und spezielle Fähigkeiten der Pflegekräfte enthalten.

Sprachkenntnisse

Besondere Aufmerksamkeit sollte den Sprachkenntnissen gewidmet werden, insbesondere wenn die Pflegekraft in einem Land arbeitet, in dem eine andere Sprache gesprochen wird.

2. Videos:
Detaillierte Informationen

Ein kurzes Vorstellungsvideo kann ein persönliches Element hinzufügen. Pflegekräfte können sich vorstellen, ihre Motivation für die Pflegearbeit teilen und ihre Persönlichkeit präsentieren.

Die Auswahl einer Pflegekraft für die Familie erfordert Zeit, Forschung und sorgfältige Überlegungen. Es ist entscheidend sicherzustellen, dass die Pflegekraft nicht nur fachlich qualifiziert ist, sondern auch gut zur familiären Dynamik und den individuellen Bedürfnissen passt.

Checkliste (Voraussetzungen)

Eigenes Zimmer

Ein separates, abschließbares Zimmer für die Betreuungskraft ist von großer Bedeutung, um ihre Privatsphäre zu schützen und ihnen einen Rückzugsort zu bieten. Dies ermöglicht es der Pflegekraft, sich zu entspannen und neue Energie zu tanken, was wiederum dazu beiträgt, dass sie ihre Pflegeaufgaben mit höchster Qualität erfüllen können.

Ein gut ausgestattetes und gemütliches Zimmer schafft außerdem eine angenehme Arbeitsumgebung für die Pflegekraft. Eine wohnliche Atmosphäre kann dazu beitragen, dass sich die Pflegekraft in ihrem neuen Zuhause wohlfühlt und somit eine positive Einstellung zur Arbeit und zur gemeinsamen Wohnsituation hat.

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Badezimmer

Ein eigenes Badezimmer für die Betreuungskraft ist zwar ein wünschenswerter Komfort, aber es ist keine zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche 24-Stunden-Betreuungssituation. Der Komfort eines eigenen Badezimmers trägt zweifellos dazu bei, dass sich die Pflegekraft in der neuen Umgebung besser eingewöhnt und wohlfühlt. Es ist jedoch oft nicht immer möglich oder umsetzbar, ein separates Badezimmer für die Betreuungskraft bereitzustellen.

In solchen Fällen ist es wichtig, alternative Lösungen zu finden, um sicherzustellen, dass die Betreuungskraft dennoch angemessenen Zugang zu den notwendigen sanitären Einrichtungen hat.

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Freien Zugang zu allen Räumlichkeiten des täglischen Lebens

Der freie Zugang zu allen notwendigen Räumlichkeiten des täglichen Lebens ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche 24-Stunden-Pflege. Die Betreuungskräfte haben nicht nur die Aufgabe, sich um die betreute Person zu kümmern, sondern auch um den Haushalt und viele alltägliche Aufgaben zu erledigen. Daher ist es unabdingbar, dass sie zu allen relevanten Bereichen im Haus oder der Wohnung Zugang haben.

Die Verfügbarkeit eines eigenen Schlüssels oder Zugangscodes erleichtert die Betreuung und ermöglicht es der Pflegekraft, ihre Aufgaben effizienter zu erledigen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn die Pflegekraft allein im Haus ist und beispielsweise in Notfällen schnell reagieren muss.

Die Betreuungskraft muss in der Lage sein, alle notwendigen Räumlichkeiten zu betreten, um die Pflege und Unterstützung angemessen durchzuführen.

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Freie Verpflegung

Das gemeinsame Kochen und Essen zwischen Betreuungskräften und den betreuten Personen ist eine wichtige soziale und kulturelle Aktivität, die zur Pflegebeziehung beitragen kann. Es schafft eine familiäre Atmosphäre und ermöglicht es beiden Parteien, gemeinsame Mahlzeiten zu genießen.

Die Bereitstellung von freier Kost und Logis ist eine grundlegende Voraussetzung für die 24-Stunden-Pflege. Dies bedeutet, dass die Pflegekraft nicht nur eine Unterkunft, sondern auch Mahlzeiten und Verpflegung gestellt bekommt.

Insgesamt trägt die gemeinsame Zubereitung und das Teilen von Mahlzeiten dazu bei, eine positive Beziehung zwischen Betreuungskraft und betreuter Person aufzubauen und eine harmonische Wohnsituation zu schaffen.

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Internetanschluss

Ein schneller Internetanschluss kann zwar als optional angesehen werden, ist jedoch in der heutigen Zeit oft von entscheidender Bedeutung, insbesondere für 24-Stunden-Pflegekräfte, die lange Zeit von ihren Familien getrennt sind. Ein zuverlässiger und schneller Internetzugang ermöglicht es den Pflegekräften, regelmäßigen Kontakt zu ihren Angehörigen in der Heimat zu halten, was in einer sozial und emotional anspruchsvollen Situation von unschätzbarem Wert ist.

Darüber hinaus kann das Internet auch als Ressource für die Betreuungskräfte dienen, um auf Informationen zuzugreifen, kommunikative Mittel wie Videotelefonate zu nutzen und sich über aktuelle Entwicklungen und Gesundheitsinformationen auf dem Laufenden zu halten.

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Ausreichende Ruhe und Freizeit

Obwohl von 24-Stunden-Pflege die Rede ist, bedeutet dies nicht, dass die Betreuungskräfte tatsächlich rund um die Uhr arbeiten dürfen oder sollten. Tatsächlich ist es aus rechtlichen und gesundheitlichen Gründen nicht erlaubt oder empfehlenswert, dass Pflegekräfte ununterbrochen arbeiten.

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Aufgaben der Betreuungskraft

Die wichtigsten Aufgaben der Grundpflege

1. Waschen und Duschen
2. Ankleiden
3. Mund-, Haar- und Nagelpflege
4. Toilettenunterstützung
5. Ernährung
6. Hilfe bei der Mobilität
7. Inkontinenzpflege
8. Hautpflege

Die tägliche Körperpflege und das Ankleiden können für pflegebedürftige Personen oft eine große Herausforderung darstellen, die sie alleine nicht bewältigen können. Oft fehlt den Angehörigen die Zeit, um diese Aufgaben zu übernehmen, daher beauftragen sie ambulante Pflegedienste.

Hier können 24-Stunden-Pflegekräfte einen wertvollen Beitrag leisten, da sie als feste Bezugspersonen agieren und so ein gewisses Maß an Vertrauen und Sympathie entwickeln.

Dies hilft, anfängliche Unsicherheiten in intimen Pflegesituationen zu überwinden. Die Pflegebedürftigen lernen, ihren Zustand nicht mehr zu verbergen, sondern akzeptiert zu werden, und erleben eine spürbare Entlastung, sowohl physisch als auch psychisch.

Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die Vermittlung und Beschäftigung der Pflegekräfte den rechtlichen und ethischen Standards entspricht und die Pflegebedürftigen in einer sicheren und angemessenen Umgebung versorgt werden. Transparenz, klare Vereinbarungen und regelmäßige Kommunikation sind Schlüsselfaktoren, um sicherzustellen, dass die Pflege und Betreuung auf höchstem Standard erbracht wird.

Angaben zu den Links auf dieser Seite:

  • 1 Bundesministerium der Justiz, letzter Aufruf vom 29.04.2024 – https://www.gesetze-im-internet.de/milog/

  • 2Bundesministerium der Justiz, letzter Aufruf vom 29.04.2024 – https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html