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FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die häusliche 24 Stunden Pflege in Deutschland

Der Begriff “24-Stunden-Pflege” bezieht sich darauf, dass die Pflegekraft permanent anwesend ist und im Haus der pflegebedürftigen Person lebt. Die Pflegekraft kann nicht nur bei den aktiven pflegerischen Tätigkeiten, sondern auch bei alltäglichen Bedürfnissen und unvorhergesehenen Situationen zur Verfügung stehen.
Das Konzept der “24-Stunden-Pflege” Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Betreuungsperson im Haus oder der Wohnung des Pflegebedürftigen lebt und sich in der Regel während einer vereinbarten Arbeitszeit, die etwa 40 Stunden pro Woche beträgt, um die Betreuung kümmert. Diese Art der Pflege ermöglicht eine kontinuierliche Anwesenheit der Pflegekraft, um auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen einzugehen.
Wir sind eine spezialisierte Pflegeagentur, die sich auf die Vermittlung von 24-Stunden-Pflegekräften spezialisiert haben. Sie können uns kontaktieren, um Informationen über ihre Dienstleistungen, Kosten und Verfügbarkeit zu erhalten. Wie kümmern uns um alle Formalitäten sowie die Anreise.
Wir schaffen innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums von sieben Werktagen eine geeignete und liebevolle Betreuungsperson für Pflegebedürftige bereitzustellen. Wir bieten einen schnellen, seriösen und effizienten Service um die benötigte Unterstützung zeitnah zu gewährleisten.
Der Begriff “24-Stunden-Pflege” bedeutet nicht, dass die Pflegekraft tatsächlich 24 Stunden pro Tag aktiv arbeitet. Stattdessen bezieht er sich darauf, dass die Pflegekraft für einen bestimmten Zeitraum in den Haushalt der pflegebedürftigen Person einzieht und eine gewisse Flexibilität in Bezug auf die Einteilung der Versorgungsleistungen bietet.
Es gibt keine Grundlagen für eine Mindestqualifikation der Pflegekraft. Oftmals verfügen 24 Stunden Pflegekräfte über mehrjährige Erfahrung in der Betreuung von älteren Menschen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Diese Erfahrung kann wertvoll sein, um auf die individuellen Anforderungen der Pflegebedürftigen einzugehen. Deutschkenntnisse sind in Deutschland oft eine unabdingbare Grundvoraussetzung.
Die konkreten Kosten für eine Pflegekraft stark variieren können, abhängig von verschiedenen Faktoren, darunter das Anstellungsverhältnis und die Qualifikationen der Pflegekraft.
Die konkreten Kosten für eine Pflegekraft stark variieren können, abhängig von verschiedenen Faktoren, darunter das Anstellungsverhältnis und die Qualifikationen der Pflegekraft.
Alle von uns vermittelten Pflegekräfte sprechen Deutsch, wobei das Niveau der Deutschkenntnisse individuell variieren kann. Der Austausch mit dem persönlichen Seniorenpflegeplus Ansprechpartner, um das bevorzugte Sprachniveau der Pflegekraft zu besprechen, ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Kommunikation optimal verläuft. Es ist verständlich, dass Pflegekräfte mit sehr guten Deutschkenntnissen möglicherweise höhere Kosten verursachen, was auf ihre höhere Qualifikation und Fähigkeit hinweisen könnte, sich effektiver mit den Pflegebedürftigen zu verständigen.
Wir stehen gerne jederzeit zur Verfügung für allgemeine Fragen. In Notfällen erreichen Sie uns auch außerhalb dieser Zeiten 24/7.
Die Pflegekräfte bleibt üblicherweise für 8-12 Wochen bevor sie in ihre Heimat zurückkehren. Die Flexibilität, kürzere oder längere Zeiträume je nach den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen zu ermöglichen. Während der Abwesenheit einer Pflegekraft übernimmt eine zweite Pflegekraft verantwortungsbewusst und liebevoll die pflegerischen Tätigkeiten.

Wie bieten die Möglichkeit individuelle Wünsche und Erwartungen bereits bei der ersten unverbindlichen Anfrage im Onlineformular zu notieren. Durch ein anschließendes Gespräch mit einem persönlichen Ansprechpartner können diese Anliegen dann weiter spezifiziert werden, bevor ein Anforderungsprofil an die Partneragenturen übermittelt wird.

Ja, die Erstberatung bei Seniorenpflegeplus ist kostenlos. Wir bieten die Möglichkeit auf Basis der Angaben des Kunden ein individuelles Angebot zu erstellen. Der persönliche Kontakt mit einem Ansprechpartner ermöglicht es dann, das Angebot weiter zu spezifizieren und auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche einzugehen.

Bei den Seniorenpflegeplus gibt es kein Mindestvertragsdauer. Sie gehen somit kein Risiko ein.
Die Reisekosten variieren je nach Anbieter und belaufen sich auf ca. € 150 bis € 200. Diese Kosten hat der Kunde zu tragen,
Bei der 24 Stunden Pflege kommen in der Regel ausländische Betreuungspersonen zum Einsatz. Diese Pflegekräfte unterstützen Pflegebedürftige in verschiedenen Aspekten der Grundpflege, einschließlich Tätigkeiten wie dem Waschen, Zähneputzen und Ankleiden. Darüber hinaus sind sie auch bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie der Zubereitung von Mahlzeiten behilflich.

Auf Wunsch übernehmen die Pflegekräfte im Rahmen der 24-Stunden-Pflege auch die Betreuung demenzkranker Personen im häuslichen Umfeld. Die permanente Anwesenheit der Pflegekräfte ermöglicht es, strukturierte Tagesabläufe zu schaffen und sich nicht nur um den Haushalt, sondern auch fürsorglich und verständnisvoll um die demenzkranke Person zu kümmern.

Unterstützung im Haushalt ist eine der Kernaufgaben von Pflegekräften im Rahmen der 24-Stunden-Pflege. Die Pflegekräfte kümmern sich nach Bedarf um verschiedene Haushaltstätigkeiten wie Kochen, Putzen, Waschen, Aufräumen und sogar die Versorgung von Haustieren.

Die Pflegekräfte dürfen aufgrund fehlender Qualifikationen in Deutschland keine medizinische bzw. Behandlungspflege Aufgaben übernehmen. Dies schließt Tätigkeiten wie das Verabreichen von Medikamenten, Injektionen oder das Anlegen und Wechseln von Verbänden mit ein.

Es sind keine rechtlichen Voraussetzungen vorgeschrieben. Es gilt einzuhalten, dass die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer hat, dass Kost und Logis frei sind und das die Arbeitszeiten “fair” mit entsprechenden Ruhepausen vereinbart sind.

Die 24 Stunden Pflegekräfte dürfen gesetzlich bedingt keine medizinische Behandlungspflege übernehmen, einschließlich Tätigkeiten wie das Verabreichen von Medikamenten, Injektionen oder das Anlegen und Wechseln von Verbänden. Bei Bedarf für medizinische Behandlungspflege ist die Hinzuziehung eines ambulanten Pflegedienstes zu beantragen.

Die Pflegekasse trägt in der Regel keine direkten Kosten der 24-Stunden-Pflege . Allerdings besteht die Möglichkeit, das Pflegegeld, das von der Pflegekasse gewährt wird, für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Pflege zu nutzen. Zudem können indirekt Pauschalen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege geltend gemacht werden.

Seit 2017 wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Interessanterweise gibt es bei der 24-Stunden-Pflege keine spezifischen Vorgaben hinsichtlich des Pflegegrades. Diese Pflegeform eignet sich in der Regel besonders gut, wenn pflegebedürftige Personen Unterstützung bei der Haushaltsführung und der Grundpflege benötigen oder einfach jemanden für Gesellschaft beim Abendessen oder für gemeinsame Spaziergänge wünschen.

Die ausländische Pflegekräfte, die über Seniorenpflegeplus vermittelt werden arbeiten völlig legal in Deutschland. Alle Pflegekräfte sind im Besitz der A1 Entsendebscheinigung. Die Bezahlung, Freizeit, Urlaub und andere arbeitsrechtliche Aspekte werden vertraglich geregelt. Die Berücksichtigung des deutschen Mindestlohns bei der Vergütung trägt zur Sicherheit und Fairness für die Pflegekräfte bei.

In der Europäischen Union gilt die Dienstleistungsfreiheit, die es jedem EU-Bürger erlaubt, im europäischen Ausland legal zu arbeiten, sei es in einem Angestelltenverhältnis oder als Freiberufler.

Die entscheidende Frage für die rechtmäßige Arbeit im EU-Ausland ist im Wesentlichen, in welchem Land die Sozialversicherungsabgaben entrichtet werden. Die Legalität der Tätigkeit einer Betreuungskraft wird nur dann gewährleistet, wenn die entsprechenden Abgaben nachweislich entrichtet werden. Da Kunden jedoch oft keine Einblicke in die Abgabenpraxis haben, wurden in jedem EU-Mitgliedsland Abteilungen von Sozialversicherungsanstalten eingerichtet. Diese sollen sicherstellen, dass die jeweiligen Abgaben pro Betreuungskraft oder Arbeitnehmer im richtigen Land gezahlt werden.

Wenn eine Betreuungskraft sich selbständig als Freiberufler entsendet oder von einem Arbeitgeber im EU-Ausland entsandt wird, erfolgt in der Regel die Abführung der Sozialabgaben im Heimatland. Zur Überprüfung der Legalität der korrekten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen im Heimatland wird von der dortigen Sozialversicherungsanstalt das sogenannte A1-Formular ausgestellt. Dieses Formular dokumentiert:

  • Das Entsendeunternehmen:
    • Die Firma, die die Betreuungskraft entsendet, und von welchem Unternehmen die Sozialabgaben für diese Betreuungskraft abgeführt werden.
  • Anschrift der Arbeit:
    • Die Adresse, unter der die Betreuungskraft im Ausland arbeitet.
  • Zeitangabe:
    • Den Zeitraum, für den sie entsandt wird.

 

Die Beantragung des A1-Formulars erfolgt im Rahmen der Entsendung über einen Arbeitgeber. Dies geschieht nach der Entscheidung für eine Betreuungskraft und dem Abschluss eines entsprechenden Dienstleistungsvertrags. Die Bearbeitungszeiten für die Ausstellung des A1-Formulars können variationsabhängig sein, abhängig vom Entsendeland und der involvierten Institution. Es kann daher vorkommen, dass die Betreuungskraft bereits vor Ort bei Ihnen arbeitet, bevor der Legitimationsnachweis in Form des A1-Formulars einige Wochen später bei der Betreuungskraft eintrifft. Das A1-Formular fungiert als individuelles Dokument für die Betreuungskraft und kann auf Anfrage vorgelegt werden, vergleichbar mit einer Arbeitsbescheinigung. Unsere Dienstleister können Ihnen zusätzlich bestätigen, dass die Beantragung erfolgreich durchgeführt wurde, um von Beginn an Gewissheit zu bieten.

Unsere Dienstleistungen setzen konsequent auf Modelle, die sicherstellen, dass die Beschäftigungsverhältnisse sowohl rechtlich als auch ethisch einwandfrei sind. Dies bildet einen fundamentalen Verlässlichkeitsaspekt unserer Dienstleistungen.

Es ist essentiell zu beachten, dass viele in Deutschland tätige Betreuungskräfte aus Osteuropa möglicherweise nicht alle diese Voraussetzungen erfüllen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, bei der Auswahl besonders darauf zu achten. Niedrige Preise könnten ein Anzeichen für mögliche Unregelmäßigkeiten sein. Im Fall einer illegalen Beschäftigung könnten erhebliche finanzielle Risiken für den Kunden entstehen, darunter Krankheitsfälle und mögliche Meldepflichten bei Arbeitsamt und Zoll.

Es sei darauf hingewiesen, dass wir keine rechtliche Beratung durchführen dürfen, und wir empfehlen, sich im Zweifelsfall in allen Fragen an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.

Die EU-Entsendevorschriften gemäß Artikel 12 und Artikel 13 der Richtlinie 883/2004 regeln die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU. Diese Vorschriften ermöglichen es EU-Bürgern auf zwei Wegen, von Unternehmen im EU-Ausland in Deutschland zu arbeiten.

Gemäß Artikel 12 kann ein ausländisches Unternehmen eine Betreuungskraft zur Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen europäischen Land entsenden. Hierbei muss das Unternehmen einen erheblichen Umsatzanteil im Heimatland erwirtschaften, wobei in der Regel etwa 25% als wesentliche Größe betrachtet wird.

Wenn diese Bedingung erfüllt ist, können Unternehmen Betreuungskräfte in deutsche Haushalte entsenden, wobei die Betreuungskräfte der Sozialversicherungspflicht im Heimatland unterliegen. Der Nachweis, dass die Sozialabgaben im Heimatland vom Unternehmen (Entsender) gezahlt werden, erfolgt durch das A1-Formular, das für die Betreuungskraft ausgestellt und zugesandt wird. Der Beantragungszeitraum bis zur Ausstellung kann mehrere Wochen dauern, abhängig von der bearbeitenden Behörde und dem Entsendeland.

Nach Artikel 13 können Unternehmen auch Betreuungsdienstleistungen in Deutschland in privaten Haushalten erbringen. Der Unterschied besteht darin, dass EU-Bürger gemäß Artikel 13 gleichzeitig in zwei oder mehr Ländern arbeiten dürfen, wobei die Sozialversicherung in dem Land abgeführt wird, in dem die Betreuungskraft den wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt. Unternehmen, die keinen wesentlichen Umsatzanteil im Inland aufweisen können, praktizieren diese Form der “Arbeit in zwei Ländern”. Da die Betreuungskräfte sowohl im osteuropäischen Ausland als auch in Deutschland tätig sind, wird der Anteil im Heimatland als wesentlich angesehen und somit legitimiert.

Die Ausstellung des A1-Formulars ist auch in dieser Form möglich. Der Ausstellungsprozess kann jedoch wesentlich länger dauern, wenn die Betreuungskraft zuvor noch nicht in beiden Ländern tätig war. Ein festgelegter Turnus (zwei Monate in Deutschland, zwei Monate im Ausland, und wiederum die Arbeitsaufnahme in Deutschland) muss erfolgen, bevor die “Arbeit in zwei Ländern” praktiziert wird und die Betreuungskraft das A1-Formular erhält.

Obwohl dieses Vorgehen für Kunden möglicherweise nicht immer transparent ist, ist es rechtlich und für Kunden sicher. Die Seniorenpflegeplus Pflegevermittlung setzt sich für eine legale und konforme Entsendung ein, verpflichtet ihre Dienstleister zur Einhaltung der aktuellen Verordnungen und Gesetze und überprüft regelmäßig die Rechtskonformität, um sicherzustellen, dass Kunden auf der sicheren Seite sind. Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um die genannten Umstände zu erläutern.

Das A1-Formular ist ein persönliches Dokument, das von der Sozialversicherungsanstalt des Heimatlandes für eine entsandte Betreuungskraft ausgestellt wird. Es enthält alle relevanten persönlichen Informationen der Betreuungskraft, einschließlich genauer Angaben zur Adresse des Arbeitsorts im Ausland und der festgelegten Dauer sowie Art der Tätigkeit.

Die Ausstellung des A1-Formulars dient dazu, bestimmte Bedingungen für die Entsendung zu bestätigen, wie beispielsweise die Vorversicherungszeit und die Einhaltung der Entsendebedingungen gemäß Artikel 12 oder Artikel 13. Das Dokument belegt weiterhin, dass das entsendende Unternehmen keine ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge hat und dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist, wobei die Beiträge dort abgeführt werden.

Nach der Ausstellung wird das A1-Formular der Betreuungskraft vom Unternehmen zugesandt. Der Bearbeitungszeitraum, der mehrere Wochen dauern kann, hängt von der örtlichen Behörde ab, die den Antrag bearbeitet. Es ist wichtig zu beachten, dass die Betreuungskräfte, die durch uns vermittelt werden, während des gesamten Prozesses sozialversichert sind. Bei kurzfristig anberaumten Arbeitseinsätzen kann das Dokument der Betreuungskraft später zugehen, was jedoch nicht bedeutet, dass die Betreuungskraft nicht versichert ist. Die Schwankungen im Bearbeitungszeitraum sind abhängig von der lokalen Behörde, bei der der Antrag gestellt wird. Gerne stellen wir Ihnen während dieser Zeit eine Bestätigung des Partnerunternehmens aus, die belegt, dass die Beantragung des A1-Formulars erfolgt ist.

Es ist zu beachten, dass das Vorlegen des A1-Formulars die explizite Einwilligung der Betreuungskraft erfordert, da es sich um ein persönliches Dokument handelt. Wir stehen zur Beantwortung weiterer Fragen jederzeit zur Verfügung und bieten umfassende Beratung zu diesem Thema an.

Die europäische Dienstleistungsfreiheit ermöglicht es jedem EU-Bürger, in anderen Mitgliedstaaten zu arbeiten, sogar gleichzeitig in mehreren Ländern. Eine EU-Richtlinie legt die Bedingungen und Umstände fest, unter denen dies möglich ist.

Der sozialversicherungsrechtliche Status eines Unternehmens oder einer Betreuungskraft hängt davon ab, wie die Arbeit im Ausland wahrgenommen wird. Wenn die Tätigkeit vorübergehend und nicht wesentlich ist und der Wohnsitz im Heimatland liegt (was in der Regel für Betreuungskräfte zutrifft), werden die Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland gezahlt. Der Nachweis erfolgt durch das A1-Formular.

Wenn die Betreuungskraft überwiegend im Ausland tätig ist und/oder ihren Wohnsitz im Ausland hat, müssen die Sozialbeiträge auch im Ausland entrichtet werden, wobei es auch eine zeitliche Begrenzung gibt.

Die Beantragung des A1-Formulars beinhaltet die Prüfung des Sozialversicherungsstatus durch die ausländische Versicherungsanstalt und die Überprüfung der Entsendebedingungen. Diese Prüfung dauert mehrere Wochen und ist oft noch in Bearbeitung, wenn die Betreuungskraft bereits arbeitet. Das Fehlen des A1-Formulars bedeutet jedoch nicht, dass die Betreuungskraft nicht versichert ist. Falls eine Prüfung stattfindet und das A1-Formular noch nicht vorliegt, wird die Behörde Kontakt mit dem Partnerunternehmen aufnehmen und eine Bescheinigung über die Beantragung erhalten oder den Sozialversicherungsstatus direkt klären können.

Selbst wenn sich herausstellen würde, dass die Bedingungen für die Ausstellung des A1-Formulars nicht erfüllt sind, müsste die Versteuerung in Deutschland erfolgen. Dieser Fall ist bisher nicht aufgetreten, und unabhängig davon, ob die Versteuerung im Ausland oder Inland erfolgt, übernehmen Kunden keine Haftung, da die Verantwortung bei den Unternehmen liegt. Wir stellen sicher, dass unsere Partnerunternehmen rechtskonform handeln und Kunden kein Risiko eingehen.

Die Krankenversicherung der Betreuungskräfte erfolgt in der Regel entweder durch die Nutzung der EKUZ-Karte oder über eine zentral abgeschlossene gemeinschaftliche Krankenversicherung durch den Dienstleister.

Die EKUZ-Karte stellt eine Auslandskrankenversicherung dar, bei der die Betreuungskräfte direkt über die entsprechende Krankenversicherung im europäischen Ausland abgesichert sind. Diese Karte ermöglicht es den Betreuungskräften, medizinische Leistungen bei deutschen Ärzten oder Krankenhäusern in Anspruch zu nehmen, wobei die Abrechnung direkt mit der Krankenversicherung im Ausland erfolgt. Die Beantragung der EKUZ-Karte erfolgt ab dem Zeitpunkt der Buchung der Betreuungskraft, und die Karte wird in der Regel per Post zugestellt. Im Falle eines Krankheitsfalls in den ersten zwei Wochen muss die Betreuungskraft die Versicherung oder den Arbeitgeber kontaktieren, um die erforderlichen Verbindungen zwischen Arzt und Versicherung herzustellen und die Formalitäten zu klären.

In einigen Fällen wird die Krankenversicherung zentral durch den Dienstleister abgeschlossen. In solchen Situationen muss die Betreuungskraft die Arztrechnung beim Dienstleister einreichen und um Rückerstattung der Aufwendungen bitten. Es kann vorkommen, dass die Betreuungskraft nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um die Kosten im Voraus zu tragen, sodass die Familien dies für einen kurzen Zeitraum übernehmen müssen. Die Rückerstattung erfolgt normalerweise innerhalb einer Woche.

In beiden Fällen verfügen die Betreuerinnen über eine Notrufnummer ihrer Krankenversicherung, um medizinische Anfragen zu klären. Die Krankenkasse leitet dann bei Bedarf zu einem Arzt weiter und regelt die Formalitäten.