Leistungen Pflegegrad 5

Leistungen Pflegegrad 2: Was steht mir zu?

Der Pflegegrad 2 gilt für Personen, die aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder einfach aufgrund höheren Alters Unterstützung von außen benötigen. Die Pflegekasse bietet Versicherten mit eingeschränkter Selbstständigkeit, die einen Pflegegrad 2 haben, entsprechende Unterstützungsleistungen an. Die konkreten Leistungen, die jemand erhält, hängen von seinem individuellen Pflegebedarf ab.

Erfahren Sie heute, welche Unterstützungsangebote Menschen mit Pflegegrad 2 nutzen können und welche Bedingungen sie dafür erfüllen müssen.

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Definition Pflegegrad 2
Der Pflegegrad 2 wird Menschen zuerkannt, die eine deutliche Einschränkung ihrer Selbstständigkeit aufgrund beispielsweise einer Demenzerkrankung aufweisen. Dieser Pflegegrad stellt den ersten vollumfänglichen Pflegegrad dar, wohingegen Pflegegrad 1 als besondere Ausnahme gilt, da die Leistungen hier weniger umfangreich sind. Personen mit Pflegegrad 2 können eine umfangreiche finanzielle Unterstützung von ihrer Pflegekasse erwarten.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Für die Zuweisung des Pflegegrades 2 ist eine deutliche Einschränkung der Selbstständigkeit erforderlich. Diese Einschränkung muss so gravierend sein, dass Betroffene auf Unterstützung von anderen angewiesen sind. Um sicherzustellen, dass jeder Pflegebedürftige in Deutschland den passenden Pflegegrad erhält, setzt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein.

Nach einer Terminvereinbarung besuchen Gutachter:innen die betroffenen Personen zu Hause. Ihre Aufgabe besteht darin, den Grad der Selbstständigkeit der Betroffenen zu bewerten. Hierbei nutzen sie das Begutachtungsverfahren namens “Neues Begutachtungsassessment (NBA)”. Die Gutachter:innen vergeben Punkte für sechs verschiedene Lebensbereiche wie Mobilität, Alltagsgestaltung und Selbstversorgung. Für die Einstufung in den Pflegegrad 2 müssen die Pflegebedürftigen zwischen 27 und 47,5 Punkte erzielen.

Die verschiedenen Lebensbereiche bei der Begutachtung für Pflegegrad 2 haben unterschiedliche Gewichtungen, abhängig von ihrer Relevanz für den Alltag der Betroffenen. Mit einem Anteil von 40% hat die Selbstversorgung den größten Einfluss auf die Bewertung.

Antrag Pflegegrad 2 - was ist zu tun?

Den Pflegegrad 2 können Betroffene direkt bei ihrer Pflegekasse beantragen. Um sicherzustellen, dass Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt werden, ist es ratsam, den Antrag so schnell wie möglich bei der Pflegekasse einzureichen. Dazu können Pflegebedürftige ein formloses Schreiben verfassen oder direkt bei der Pflegekasse anrufen. Anschließend werden die erforderlichen Unterlagen direkt an die pflegebedürftige Person versendet.

Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK

Falls Betroffene mit der Einstufung in den Pflegegrad 2 nicht einverstanden sind, haben sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats einen Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen. Dabei ist zu beachten, dass der Widerspruch schriftlich erfolgen muss, idealerweise per Einschreiben.

Leistungen Pflegegrad 2

Aufgrund der eingeschränkten Selbstständigkeit von Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten sie Unterstützung von der Pflegekasse. Die Nutzung dieser Leistungen ist stets empfehlenswert und erleichtert die häusliche Pflegesituation erheblich.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Leistungen, die Ihrem Familienmitglied mit Pflegegrad 2 zustehen.

 

LeistungsartHöhe und Häufigkeit der Leistungen
Pflegegeld332 Euro im Monat
Pflegesachleistungen761 Euro im Monat
Tages- und Nachtpflege689 Euro im Monat
Vollstationäre Pflege770 Euro im Monat
Kurzzeitpflege1774 Euro im Jahr
Verhinderungspflege1612 Euro im Jahr
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro im Monat
Zum Verbrauch bestimmte PflegehilfsmittelMax. 40 Euro pro Monat
WohnraumanpassungBis zu 4000 Euro
Hausnotruf25,50 Euro monatlich
Wohngruppenzuschuss214 Euro pro Monat

 

Pflegereform 2024 - neue Regelungen
Mit der Pflegereform 2024 werden Pflegebedürftige ab dem 1. Januar 2024 stärker unterstützt. Personen mit einem Pflegegrad 2 oder höher können von zusätzlichen finanziellen Entlastungen profitieren. Die Pflegesachleistungen steigen um 5%, und auch das Pflegegeld für 2024 wird erhöht. Alle diese Verbesserungen sind bereits in der obenstehenden Tabelle aufgeführt.
Leistungen Pflegegrad 2: Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Das Pflegegeld für Pflegegrad 2 sowie die Pflegesachleistungen sind essenzielle Unterstützungen im Alltag der häuslichen Pflege. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 haben Anspruch auf ein Pflegegeld. Auch wenn viele den monatlichen Betrag von 332 Euro an ehrenamtliche Pflegepersonen weitergeben, steht ihnen grundsätzlich die Entscheidung über die Verwendung des Geldes offen. Einige nutzen das Pflegegeld beispielsweise, um eine Betreuungskraft aus Polen zu engagieren oder Unterstützung im Haushalt zu finanzieren.

Bei den Pflegesachleistungen für Pflegegrad 2 haben Betroffene keine Wahlmöglichkeit. Das monatliche Budget von 761 Euro ist ausschließlich für professionelle Pflegekräfte vorgesehen. Diese kommen ins Zuhause und erbringen dort die benötigten Pflegesachleistungen. Sie helfen beispielsweise beim Duschen oder unterstützen bei der Mobilisation.

Leistungen Pflegegrad 2: Kurzzeitpflege

Obwohl viele Personen mit Pflegegrad 2 in der Regel zu Hause versorgt werden, kann es Situationen geben, in denen ein zeitweiliger Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung erforderlich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die Pflegesituation unerwartet ändert oder Anpassungen im Wohnraum für die Pflege notwendig sind.

Auch eine akute Erkrankung der Pflegeperson kann einen solchen Schritt erforderlich machen. In solchen Fällen bietet sich die Kurzzeitpflege als Lösung an. Die Pflegekasse unterstützt die Kosten für die Kurzzeitpflege mit einem Gesamtbetrag von 1.774 Euro pro Jahr.

Ihr Angehöriger kann die Verhinderungspflege mit bis zu 50% des Kurzzeitpflege-Betrags aufstocken. Dies setzt voraus, dass das Budget für die Kurzzeitpflege noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Dabei sind maximal 806 Euro zusätzlich für die Verhinderungspflege verfügbar. Dies liegt daran, dass der Gesetzgeber weiterhin den Betrag von 1.612 Euro für die Kurzzeitpflege als Grundlage für diese Regelung nimmt.

Leistungen Pflegegrad 2: Tagespflege und Nachtpflege

Bei Pflegegrad 2 kann die häusliche Pflege durch Tages- oder Nachtpflege ergänzt werden. Dabei verbringen Pflegebedürftige einige Stunden tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung und kehren danach wieder nach Hause zurück.

Tages- und Nachtpflege können eine große Unterstützung bieten, um Berufstätigkeit und Pflege besser miteinander zu vereinbaren. Wenn Sie arbeiten müssen, ist Ihr Familienmitglied in der Tagespflege gut betreut. Sollten Sie nachts eine pflegerische Betreuung für Ihren Angehörigen benötigen, ist die Nachtpflege eine Option.

Für Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2 stellt die Pflegekasse ein monatliches Budget von 698 Euro zur Verfügung.

Leistungen Pflegegrad 2: Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag beträgt für alle Pflegebedürftigen, unabhängig vom Pflegegrad, monatlich 125 Euro. Es handelt sich hierbei um ein festgelegtes Budget für spezifische Entlastungsleistungen, das vom Gesetzgeber zweckgebunden vorgegeben wird.

Mit dem Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige beispielsweise eine Haushaltshilfe engagieren oder Betreuungsangebote nutzen. Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie hier.

Leistungen Pflegegrad 2: Bei der häuslichen Pflege

Der Leistungskatalog für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bietet eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen. Diese sollen dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit der Betroffenen so weit wie möglich zu erhalten.

Hier sind die Leistungen, die von der Pflegekasse angeboten werden:

Vollstationäre Pflege:

Bei vollstationärer Pflege leben die Betroffenen in einem Pflegeheim. Für Pflegegrad 2 sind monatlich 770 Euro für die Pflegekosten vorgesehen. Allerdings müssen die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Investitionskosten zusätzlich vom Betroffenen selbst getragen werden.

Pflegeberatung:

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben oft einen hohen Informationsbedarf. Die Pflegekasse, örtliche Pflegestützpunkte oder private Versicherungsunternehmen bieten Beratung und Unterstützung an. Betroffene haben Anspruch auf eine halbjährliche Pflegeberatung, was gesetzlich festgelegt ist.

Pflegekurs:

Angehörige, die pflegen, stehen oft vor neuen Herausforderungen. Kostenfreie Pflegekurse helfen ihnen, ihr Wissen zu erweitern und sich im Pflegealltag besser zu schützen.

Wohnraumanpassung:

Eine barrierefreie Gestaltung des Wohnraums kann die Selbstständigkeit erhalten und den Pflegealltag erleichtern. Die Pflegekasse unterstützt Umbaumaßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro und bietet einen monatlichen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro für einen Hausnotruf.

Pflegehilfsmittelpauschale:

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe, steht unabhängig vom Pflegegrad ein monatlicher Betrag von 40 Euro zur Verfügung. Dieser kann entweder erstattet werden oder für eine Pflegehilfsmittelbox genutzt werden, bei der der Dienstleister die Abrechnung mit der Pflegekasse übernimmt.

Wohngruppenzuschuss:

Personen, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, können einen monatlichen Zuschuss von 214 Euro beantragen. Hierfür müssen jedoch mindestens drei Bewohner gemeinsam in einer Wohnung leben und pflegerische Leistungen erhalten.

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