Leistungen Pflegegrad 5

Leistungen Pflegegrad 4: Was steht mir zu?

Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit können von der Pflegekasse den Pflegegrad 4 erhalten. Diese Personen benötigen im Alltag dauerhaft intensive Unterstützung, insbesondere bei Körperpflege, Ernährung und Mobilisation. Nach der Feststellung dieses Pflegegrades steht ihnen ein umfassendes Leistungspaket zu.

Es ist entscheidend, den passenden Pflegegrad korrekt zu bestimmen, da er den Umfang der Leistungen bestimmt, auf die die Betroffenen Anspruch haben. Im Folgenden erläutern wir, warum die richtige Einstufung so wichtig ist und welche Unterstützungen Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit erhalten können.

Mehr lesen
Bestimmung Pflegegrad 4

Der Pflegegrad 4 wird von der Pflegekasse nur an Personen vergeben, die von schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit betroffen sind. Diese Menschen haben Schwierigkeiten mit alltäglichen Handlungen wie Zähneputzen, Umlagern im Bett oder eigenständigem Essen.

Viele dieser Betroffenen sind stark in ihrer Mobilität eingeschränkt und können sich ohne fremde Hilfe nicht mehr bewegen. Ursachen für diese gravierenden Einschränkungen können zum Beispiel fortgeschrittene Formen von Multipler Sklerose, eine fortgeschrittene Demenz oder eine Kombination aus geistigen und körperlichen Einschränkungen sein.

Voraussetzungen Pflegegrad 4

Die Pflegekasse engagiert sich dafür, dass Personen mit potenziellem Pflegegrad 4 die notwendigen Pflegeleistungen bekommen, um ihren Alltag zu meistern. Um den genauen Unterstützungsbedarf festzustellen, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Pflegebegutachtung.

Die Gutachter:innen des MDK vereinbaren einen Termin und besuchen die Betroffenen zu Hause. Dort bewerten sie die noch vorhandene Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen. Hierbei nutzen sie das „Neue Begutachtungsassessment (NBA)“, bei dem Punkte vergeben werden, um die Schwere der Einschränkungen zu bestimmen. Für einen Pflegegrad 4 müssen die Betroffenen mindestens 70, aber weniger als 90 Punkte erreichen.

Möchten Sie sich optimal auf das Pflegegutachten für Pflegegrad 4 vorbereiten? Ein Pflegetagebuch kann dabei sehr nützlich sein. Führen Sie täglich Aufzeichnungen über die verschiedenen Pflegehandlungen.

Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, teilen Sie Ihre Einträge in die sechs genannten Lebensbereiche ein. Legen Sie das Pflegetagebuch bei der Pflegebegutachtung dem Gutachter oder der Gutachterin vor. Auf diese Weise gewinnen sie einen wertvollen Einblick in Ihren Pflegealltag.

Antrag Pflegegrad 4 - was habe ich zu tun?

Grundsätzlich hat jeder, der in Deutschland lebt, bei entsprechender Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Anspruch auf einen Pflegegrad 4. Jedoch erhalten selbst stark beeinträchtigte Personen nicht automatisch eine Benachrichtigung von der Pflegekasse.

Versicherte müssen eigenständig einen Antrag auf Pflegeleistungen bei ihrer Pflegekasse einreichen. Diese ist in der Regel bei der zuständigen Krankenkasse angesiedelt. Ein einfacher Satz wie „Ich stelle hiermit einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“ reicht bereits aus, um den Wunsch nach einem Pflegegrad 4 zu äußern. Dies kann über ein formloses Schreiben, per E-Mail oder Telefonat erfolgen. Anschließend sendet die Pflegekasse die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung zu.

Einspruch gegen die MDK-Entscheidung einlegen

Es kommt vor, dass die Pflegekasse einen niedrigeren Pflegegrad als erwartet festlegt oder die Selbstständigkeit des Betroffenen anders einschätzt. In solchen Fällen kann es sein, dass Versicherte nicht den gewünschten Pflegegrad 4 erhalten. Unabhängig von der Entscheidung der Pflegekasse haben Betroffene die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Dies sollte schriftlich und idealerweise per Einschreiben erfolgen.

Leistungen Pflegegrad 4:

Pflegegrad 4 zeigt oft eine deutliche Einschränkung in Mobilität, Ernährung und Körperpflege. Die Pflegekasse unterstützt Betroffene mit einem breiten Spektrum an Leistungen, um den Alltag zu erleichtern. Dabei liegt der Fokus darauf, dass Menschen in ihrem Zuhause bleiben und ihre Selbstständigkeit erhalten können.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie einen Überblick über die Leistungen, die Personen mit Pflegegrad 4 in Anspruch nehmen können.

 

LeistungsartHöhe und Häufigkeit der Leistungen
Pflegegeld765 Euro im Monat
Pflegesachleistungen1778 Euro im Monat
Tages- und Nachtpflege1612 Euro im Monat
Vollstationäre Pflege1775 Euro im Monat
Kurzzeitpflege1774 Euro im Jahr
Verhinderungspflege1612 Euro im Jahr
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro im Monat
Zum Verbrauch bestimmte PflegehilfsmittelMax. 40 Euro pro Monat
WohnraumanpassungBis zu 4000 Euro
Hausnotruf25,50 Euro monatlich
Wohngruppenzuschuss214 Euro pro Monat

 

Leistungen Pflegegrad 4: Pflegegeld und Pflegesachleistung

Zentrale Elemente der häuslichen Pflege sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Bei Pflegegrad 4 beläuft sich das monatliche Pflegegeld auf 765 Euro. Dieser Betrag steht den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Sie können ihn zum Beispiel als Anerkennung an pflegende Familienmitglieder weiterreichen oder für die Anstellung einer Betreuungskraft aus Polen verwenden.

Wenn professionelle Pflegekräfte Pflegeleistungen zu Hause erbringen, spricht man von Pflegesachleistungen. Hierfür sind bei Pflegegrad 4 insgesamt 1778 Euro pro Monat vorgesehen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Pflegekasse und dem ambulanten Pflegedienst.

Leistungen Pflegegrad 4: Kurzzeitpflege

Auch wenn Sie eine häusliche Pflege für Ihr Familienmitglied mit Pflegegrad 4 geplant haben, können unerwartete Situationen eintreten. Vielleicht ergibt sich eine Pflegesituation überraschend oder Sie als Pflegeperson sind plötzlich nicht verfügbar. Es kann auch sein, dass aufgrund von Umbaumaßnahmen in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen die Pflege vorübergehend nicht möglich ist.

In solchen Fällen bietet die Kurzzeitpflege eine Lösung. Der Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 verbringt für eine bestimmte Zeit in einer stationären Einrichtung. Sobald beispielsweise die Renovierungsarbeiten im Bad abgeschlossen sind oder Sie wieder zur Verfügung stehen, kann Ihr Familienmitglied zurück nach Hause. Die Kosten für die Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse mit bis zu 1774 Euro pro Jahr.

Leistungen Pflegegrad 4: Tagespflege und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege bietet Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 die Möglichkeit, weitgehend in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. In solchen Einrichtungen können sie tagsüber oder nachts einige Stunden verbringen und von einem breiten Spektrum an Pflege- und Betreuungsangeboten profitieren. Anschließend kehren sie in ihre häusliche Umgebung zurück.

Dieses Angebot entlastet insbesondere pflegende Angehörige, die beispielsweise berufsbedingt nicht rund um die Uhr für ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder da sein können. Die Pflegekasse unterstützt diese Versorgungsform bei Pflegegrad 4 mit einem Betrag von 1612 Euro pro Monat.

Leistungen Pflegegrad 4: Entlastungsbetrag

Auch wenn Sie sich mit Herzblut um die häusliche Pflege Ihrer Angehörigen mit Pflegegrad 4 kümmern, können Sie sicherlich hin und wieder eine kleine Auszeit gebrauchen. Hier setzt der Entlastungsbetrag an – er unterstützt sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige.

Die Pflegekasse gewährt einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro für Entlastungsleistungen, unabhängig vom Pflegegrad. Diesen Betrag können Pflegebedürftige jedoch nur für spezielle Maßnahmen verwenden, etwa für eine Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote.

Leistungen Pflegegrad 4: Bei der häuslichen Pflege

Zusätzlich zu den bereits genannten Leistungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 weitere Angebote der Pflegekasse nutzen:

Verhinderungspflege:

Wenn Sie als Pflegeperson ausfallen, etwa durch Krankheit oder Urlaub, kann Ihr Familienmitglied das jährliche Budget von 1612 Euro für eine Ersatzkraft oder teilstationäre Angebote verwenden.

Vollstationäre Pflege:

Aufgrund der starken Beeinträchtigung der Selbstständigkeit kann eine Pflegeheimunterbringung sinnvoll sein. Die Pflegekasse übernimmt hierbei monatlich 1775 Euro, allerdings nur für die Pflegekosten. Mahlzeiten, Unterkunft und Investitionskosten müssen selbst finanziert werden.

Pflegeberatung:

Bei Fragen zur Pflege oder Antragstellung bieten Pflegekassen, Pflegestützpunkte und private Versicherungsunternehmen Beratungen an. Bei Bezug von Pflegegeld ohne Pflegesachleistungen ist vierteljährlich ein Beratungseinsatz vorgeschrieben.

Pflegekurs:

Pflegende Angehörige können durch kostenlose Pflegekurse wertvolles Wissen und Tipps für den Pflegealltag erlangen.

Wohnraumanpassung:

Eine Anpassung der Wohnung kann den Pflegealltag erleichtern und die Sicherheit erhöhen. Für solche Maßnahmen gewährt die Pflegekasse Zuschüsse von bis zu 4000 Euro. Zudem können monatlich bis zu 25,50 Euro für einen Hausnotruf beantragt werden.

Pflegehilfsmittelpauschale:

Für Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe gibt es einen monatlichen Zuschuss von bis zu 40 Euro. Die Pflegekasse kann die Kosten erstatten oder direkt mit dem Dienstleister abrechnen.

Wohngruppenzuschuss:

Bei einer ambulant versorgten Wohngruppe mit mindestens drei Bewohnern kann ein monatlicher Zuschuss von 214 Euro gewährt werden.

Links für weiterführende Informationen