Leistungen Pflegegrad 5

Leistungen Pflegegrad 5: Was steht mir zu?

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und kennzeichnet die gravierendste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Er wird von der Pflegekasse festgelegt und spiegelt das Ausmaß der Selbstständigkeit wider. Menschen mit diesem Pflegegrad haben Anspruch auf ein umfangreiches Unterstützungspaket, das ihnen ermöglicht, entweder zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung versorgt zu werden.

Hier erfahren Sie, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um Pflegegrad 5 zu erhalten, und wie Sie die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen können.

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Bestimmung Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und wird Personen zugeteilt, die eine “schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung” haben. Diese Betroffenen sind in der Regel rund um die Uhr auf Pflege angewiesen und können viele Alltagshandlungen, wie Körperpflege oder Nahrungsaufnahme, nicht mehr ohne Unterstützung bewältigen.

Die Einschränkungen bei Pflegegrad 5 resultieren oft aus fehlender Mobilität und manchmal auch aus kognitiven Beeinträchtigungen. Ursachen für diese Einstufung können beispielsweise schwere Krebserkrankungen oder Querschnittslähmungen sein.

Voraussetzungen Pflegegrad 5

Um die Leistungen des Pflegegrads 5 in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Pflegekasse verteilt ihre Unterstützung gezielt und orientiert sich dabei am individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen.

Um den Bedarf zu ermitteln, initiiert die Pflegekasse eine Bewertung der verbliebenen Selbstständigkeit. Hierbei unterstützt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), den die Pflegekasse beauftragt. Nach Terminabsprache besuchen Gutachter:innen die Antragsteller:innen zu Hause.

Die Gutachter:innen bewerten in der Pflegebegutachtung sechs Lebensbereiche wie Mobilität oder Alltagsgestaltung. Dabei nutzen sie das Neue Begutachtungsassessment (NBA), um für jeden Bereich Punkte zu vergeben. Je höher die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, desto mehr Punkte erhalten die Betroffenen. Beachtenswert ist, dass die verschiedenen Lebensbereiche unterschiedlich stark ins Gewicht fallen.

Entscheidend ist: Ein Wert zwischen 90 und 100 Punkten bei der Pflegebegutachtung ist die Voraussetzung für die Einstufung in den Pflegegrad 5.

Antrag Pflegegrad 5 - was habe ich zu tun?
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Die Zuweisung eines Pflegegrads 5 ist für Schwerstpflegebedürftige zwar wahrscheinlich, aber nicht automatisch garantiert. Um diesen Pflegegrad zu erhalten, müssen Versicherte einen Antrag bei ihrer Pflegekasse einreichen. Der Antrag kann einfach und formlos per E-Mail oder Post gestellt werden.

Es genügt, den Wunsch nach einem Pflegegrad mit einem kurzen Schreiben wie: „Ich beantrage hiermit Leistungen der Pflegekasse“ zu äußern. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist ebenfalls möglich, allerdings fehlt hierbei der schriftliche Nachweis der Antragsstellung. Nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse werden die erforderlichen Unterlagen für den offiziellen Antrag an Ihr Familienmitglied weitergeleitet.

Nach dem initialen formlosen Antrag für Pflegegrad 5 folgt die eigentliche Antragstellung durch das Ausfüllen eines speziellen Formulars. Dieses Formular erfasst persönliche Daten und erfragt die gewünschten Pflegeleistungen. Bei der Auswahl der Leistungen sind einige Überlegungen ratsam:

Entscheiden Sie sich für eine häusliche Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst, oder erscheint eine stationäre Betreuung sinnvoller? Keine Sorge, Ihre Entscheidung ist nicht endgültig. Mit einem Änderungsantrag können Sie die gewählten Leistungen bei der Pflegekasse jederzeit anpassen.

Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK einlegen:

Sie haben Post von der Pflegekasse erhalten und sind mit der zugewiesenen Pflegegrad-Einstufung nicht zufrieden? Dann kann Ihr Angehöriger einen Widerspruch einlegen.

Achten Sie auf das Datum des Schreibens: Ab diesem Zeitpunkt haben Versicherte einen Monat Zeit, um schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen. Für die Nachverfolgung des Postwegs empfiehlt sich die Nutzung eines Einschreibens.

Leistungen Pflegegrad 5

Personen mit Pflegegrad 5 sind im Alltag stark eingeschränkt, oft benötigen sie Unterstützung bei Mobilität, Ernährung und Körperpflege. Um Betroffene zu entlasten, bietet die Pflegekasse eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen an.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Leistungen, die Ihrem Familienmitglied mit Pflegegrad 5 zustehen.

 

LeistungsartHöhe und Häufigkeit der Leistungen
Pflegegeld947 Euro im Monat
Pflegesachleistungen2.200 Euro im Monat
Tages- und Nachtpflege1.995 Euro im Monat
Vollstationäre Pflege2.005 Euro im Monat
Kurzzeitpflege1.774 Euro im Jahr
Verhinderungspflege1.612 Euro im Jahr
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro im Monat
Zum Verbrauch bestimmte PflegehilfsmittelMax. 40 Euro pro Monat
WohnraumanpassungBis zu 4.000 Euro
Hausnotruf25,50 Euro monatlich
Wohngruppenzuschuss214 Euro pro Monat

 

Leistungen Pflegegrad 5: Pflegegeld und Pflegesachleistung

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind wichtige finanzielle Unterstützungen für Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden. Bei einem Pflegegrad 5 erhalten Betroffene monatlich 947 Euro Pflegegeld. Oft verwenden Versicherte diesen Betrag, um ehrenamtlichen Pflegepersonen ihren Dank auszudrücken. Allerdings können sie das Geld auch für andere Pflegeunterstützungen wie eine polnische Betreuungsperson oder weitere Dienstleistungen einsetzen.

Für professionelle Pflegeleistungen zu Hause stellt die Pflegekasse ein Budget für Pflegesachleistungen bereit. Personen mit Pflegegrad 5 können hierfür insgesamt 2200 Euro pro Monat nutzen. Ein großer Vorteil dabei ist, dass die Pflegekasse die Abrechnung direkt mit dem ambulanten Pflegedienst übernimmt.

Leistungen Pflegegrad 5: Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege verbringen Pflegebedürftige für eine bestimmte Zeit in einer stationären Einrichtung. Dies kann erforderlich werden, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, zum Beispiel aufgrund von Krankheit der Pflegeperson oder unerwarteten Veränderungen in der Pflegesituation.

Auch wenn Bauarbeiten oder Umbaumaßnahmen im häuslichen Umfeld anstehen, kann die Kurzzeitpflege eine Lösung bieten. Sobald die Umstände es zulassen, kehrt die pflegebedürftige Person in ihr Zuhause zurück. Die Pflegekasse unterstützt diese Form der Pflege mit einem jährlichen Zuschuss von bis zu 1774 Euro.

Leistungen Pflegegrad 5: Tagespflege und Nachtpflege

Pflegegrad 5 erfordert eine intensive Betreuung rund um die Uhr. Da pflegende Angehörige oft auch anderen Verpflichtungen nachgehen müssen, bietet die Pflegekasse Unterstützung durch Tages- und Nachtpflege an.

Bei diesem Konzept verbringt die pflegebedürftige Person einige Stunden entweder tagsüber oder nachts in einer spezialisierten Einrichtung. Dort wird sie umfassend betreut und gepflegt. Während Ihr Familienmitglied in guten Händen ist, können Sie Ihren eigenen Verpflichtungen nachkommen. Nach der Tages- oder Nachtpflege kehrt Ihr Angehöriger wieder nach Hause zurück.

Für die Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 5 unterstützt die Pflegekasse mit einem Betrag von insgesamt 1.995 Euro pro Monat.

Leistungen Pflegegrad 5: Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine bedeutende Leistung der Pflegekasse, die Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen im Alltag entlastet. Von den bereitgestellten 125 Euro monatlich können Versicherte jedoch nur für spezifische Zwecke Gebrauch machen.

Mit diesem Betrag können zum Beispiel Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote finanziert werden.

Leistungen Pflegegrad 5: Bei der häuslichen Pflege

Menschen mit Pflegegrad 5 haben Zugang zu einer Vielzahl von Leistungen, die ihnen helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Neben den bereits erwähnten Leistungen gibt es noch weitere Unterstützungsmöglichkeiten:

Verhinderungspflege:

Bei Abwesenheit der Pflegeperson, sei es durch Krankheit oder Urlaub, übernimmt die Verhinderungspflege. Mit bis zu 1612 Euro jährlich können Ersatzkräfte oder teilstationäre Angebote finanziert werden.

Vollstationäre Pflege:

Bei einer starken Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ist manchmal eine stationäre Pflege notwendig. Für diesen Fall können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 bis zu 2.005 Euro monatlich einplanen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind jedoch selbst zu tragen.

Pflegeberatung:

Bei Fragen und Unsicherheiten rund um die Pflege sind die Pflegekasse und Pflegestützpunkte wichtige Anlaufstellen. Bei Bezug von Pflegegeld und fehlender professioneller Pflegeunterstützung ist eine vierteljährliche Beratung gemäß § 37.3 SGB XI verpflichtend.

Pflegekurs:

Für pflegende Angehörige gibt es kostenlose Pflegekurse, die wertvolle Tipps für den Pflegealltag bieten.

Wohnraumanpassung:

Mit bis zu 4000 Euro unterstützt die Pflegekasse bei notwendigen Umbaumaßnahmen, wie einem barrierefreien Badezimmer oder abgesenkten Türschwellen.

Pflegehilfsmittelpauschale:

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, stellt die Pflegekasse ein monatliches Budget von 40 Euro zur Verfügung. Es gibt auch die Option einer Pflegehilfsmittelbox, bei der die Abrechnung direkt zwischen Dienstleister und Pflegekasse erfolgt.

Wohngruppenzuschuss: Für Pflegebedürftige, die in einer gemeinsamen Wohngruppe leben, gibt es einen Zuschuss von 214 Euro monatlich, wenn mindestens drei Personen zusammenleben und ambulante Pflege erhalten.

Neu – vorgezogenes Entlastungsbudget:

Seit 2024 können jüngere Pflegebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ein vorgezogenes Entlastungsbudget von 3386 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Ab 2025 steht dieses Budget allen Anspruchsberechtigten zur Verfügung.

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