Pflegegrad und Pflegeleistungen

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Pflegegeld 2024 Tabelle - Pflegesachleistung

Pflegegeld 2024 Tabelle

Bitte beachten Sie, dass die Beträge für das Pflegegeld jedes Jahr angepasst werden können. Diese Beträge sind auf dem Stand von 2024 und können sich in den kommenden Jahren ändern. Pflegegeld wird Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege gewährt, die von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen gepflegt werden. Es kann frei verwendet werden, um die Pflege und Betreuung zu organisieren und die Pflegekosten abzudecken.

Pflegegrad
Pflegegeld pro Monat (Stand 2024)
Pflegegrad 1
0 Euro
Pflegegrad 2
332 Euro
Pflegegrad 3
573 Euro
Pflegegrad 4
765 Euro
Pflegegrad 5
947 Euro
Pflegesachleistung 2024 Tabelle

Wenn Sie zu Hause von Fachkräften  gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen von Ihrer Pflegekasse, die sogenannten Pflegesachleistungen. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.

Pflegegrad
Pflegesachleistung pro Monat (Stand 2024)
Pflegegrad 1
0 Euro
Pflegegrad 2
761 Euro
Pflegegrad 3
1432 Euro
Pflegegrad 4
1778 Euro
Pflegegrad 5
2200 Euro
Überblick über die Pflegeleistungen 2024
Pflegeleistungen
Beschreibung
Pflegegeld
Finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, die von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen gepflegt werden. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden, um die Pflege zu organisieren.
Pflegesachleistungen
Finanzielle Unterstützung für ambulante Pflegedienste, die die Pflege und Betreuung zu Hause erbringen. Die Pflegepersonen können diese Dienste in Anspruch nehmen.
Tagespflege
Betreuung und Pflege in spezialisierten Tagespflegeeinrichtungen für Pflegebedürftige, die tagsüber betreut werden müssen. Dies kann die Pflegepersonen entlasten.
Kurzzeitpflege
Vorübergehende stationäre Pflege in Pflegeheimen oder Einrichtungen wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder Urlaub benötigt.
Verhinderungspflege
Finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend ausfällt.
Pflegehilfsmittel
Finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln, wie Pflegebetten, Rollstühle oder Pflegeutensilien.
Wohngruppenzuschlag
Zuschlag für Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben.
Pflegegrad 1- Entlastungsleistungen
Zusätzliche Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1, wenn sie keinen Pflegegeldanspruch haben.
Pflegegrad 2-5- Entlastungsbetrag
Ein monatlicher Entlastungsbetrag, der von Pflegegrad 2 bis 5 beansprucht werden kann, um unterstützende Dienste oder Betreuung zu organisieren.
Pflegegrad 1-5- Pflegehilfsmittel
Unterstützung bei der Anschaffung von Pflegehilfsmitteln, insbesondere in den Pflegegraden 1 bis 5.
Pflegegrad und Pflegeleistung

Die Pflegeversicherung in Deutschland wurde zum 1. Januar 2017 reformiert, wobei die bisherigen Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade ersetzt wurden. Die Einteilung erfolgt nun nach einem neuen, ganzheitlicheren Bewertungssystem, das nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Pflegegrade: Pflegegrade sind eine Klassifikation, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person in Deutschland bestimmt. Sie wurden 2017 im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II)* eingeführt und haben die vorherigen Pflegestufen ersetzt. Pflegegrade werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt und basieren auf einem Begutachtungssystem.

Pflegeleistungen: Pflegeleistungen sind finanzielle und praktische Unterstützung, die Pflegebedürftige in Deutschland gemäß ihrem Pflegegrad erhalten können. Diese Leistungen sollen die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung ihres Alltags und der Deckung ihrer Pflegebedürfnisse unterstützen.

  1. Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegeld, Pflegesachleistung)
  2. Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegeld, Pflegesachleistung)
  3. Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegeld, Pflegesachleistung)

  4. Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegeld, Pflegesachleistung)

  5. Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Pflegegeld, Pflegesachleistung)

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Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die in vielen Ländern, darunter auch in Deutschland, an pflegebedürftige Personen gezahlt wird. Es soll dazu beitragen, die Kosten der häuslichen oder stationären Pflege teilweise abzudecken und den Pflegebedürftigen die Möglichkeit geben, selbst über die Verwendung der Mittel zu entscheiden.

In Deutschland wird das Pflegegeld im Rahmen der Pflegeversicherung gezahlt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, der in den Pflegegraden 1 bis 5 eingestuft wird. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch das Pflegegeld.

Die Verwendung des Pflegegeldes ist grundsätzlich frei. Es kann für die Finanzierung von professionellen Pflegekräften, für Hilfsmittel, für Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder auch für andere Dienstleistungen und Unterstützungen verwendet werden, die zur Verbesserung der Lebensqualität des Pflegebedürftigen beitragen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Pflegegeld in der Regel nicht ausreicht, um alle Pflegekosten zu decken. Oftmals sind zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich, insbesondere wenn eine professionelle Pflege in Anspruch genommen wird. Daher kann das Pflegegeld als eine Art Grundlage oder Unterstützung für die Pflege angesehen werden, die je nach Bedarf ergänzt werden sollte.

Um Pflegegeld zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Einstufung in einen Pflegegrad und die Höhe des Pflegegeldes. Es können auch andere Leistungen der Pflegeversicherung, wie zum Beispiel Sachleistungen oder teilstationäre Pflege, in Anspruch genommen werden, die sich mit dem Pflegegeld kombinieren lassen.

 

Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die sich auf konkrete pflegerische Leistungen bezieht, die direkt an den Pflegebedürftigen erbracht werden. Im Gegensatz zum Pflegegeld, bei dem der Pflegebedürftige selbst über die Verwendung der Geldmittel entscheiden kann, werden bei der Pflegesachleistung konkrete Pflegedienste und -maßnahmen finanziert.

Die Pflegesachleistung kann für unterschiedliche Pflegeleistungen verwendet werden, die je nach dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen variieren können. Dazu gehören unter anderem:

  • Unterstützung bei der Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Anziehen)
  • Hilfe bei der Ernährung (z.B. Zubereitung von Mahlzeiten, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme)
  • Unterstützung bei der Mobilität (z.B. Anleitung und Unterstützung beim Gehen, Umsetzen, Treppensteigen)
  • Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Reinigung der Wohnung, Wäschepflege)
  • Aktivierende Pflege und Betreuung (z.B. Gedächtnistraining, Unterstützung bei der Tagesstruktur)

Die Höhe der Pflegesachleistung ist ebenfalls an den Pflegegrad des Pflegebedürftigen gekoppelt. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen, die in Anspruch genommen werden können. Die Pflegesachleistung wird direkt an den Pflegedienst oder den Pflegeanbieter gezahlt, der die pflegerischen Leistungen erbringt.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Pflegesachleistung nicht kumulativ mit dem Pflegegeld in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet, dass sich Pflegebedürftige in der Regel für eine der beiden Leistungen entscheiden müssen. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Pflegesachleistung mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung, wie zum Beispiel dem Pflegegeld für Tages- und Nachtpflege oder der Verhinderungspflege, zu kombinieren.

Um die Pflegesachleistung zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Gewährung und den Umfang der Pflegesachleistung. Es ist ratsam, sich vor der Antragstellung ausführlich zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die passende Versorgungsform und die optimale Nutzung der Pflegeleistungen sicherzustellen.

 

Zusätzliche Leistungen

Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.612 Euro monatlich (Pflegegrad 4 und 5)

Kurzzeitpflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich

Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich

Pflegehilfsmittel: Bis zu 60 Euro monatlich

Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme (zuschussfähig)

Beratungseinsätze: Zwei kostenlose Beratungseinsätze jährlich durch Pflegedienste oder unabhängige Beratungsstellen

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Beträge als Höchstbeträge gelten und die tatsächliche Höhe der Leistungen je nach individuellem Pflegebedarf und den verfügbaren Ressourcen variieren kann. Darüber hinaus können bei bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Zuschüsse oder Unterstützungen beantragt werden. Es ist ratsam, sich bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle individuell beraten zu lassen.

Die genauen Leistungen und deren Umfang hängen vom Pflegegrad ab. Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegeversicherung in Deutschland eine Teilkaskoversicherung ist, und die Leistungen in der Regel nicht die gesamten Pflegekosten abdecken. Daher kann es notwendig sein, ergänzende finanzielle Mittel oder Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um die Kosten für die Pflege zu decken.

Pflegegrade und Pflegeleistungen beantragen

Die Beantragung von Pflegegraden und Pflegeleistungen in Deutschland erfolgt in der Regel in mehreren Schritten und erfordert eine gewisse Bürokratie. Hier ist eine allgemeine Anleitung zur Beantragung:

Schritt 1

Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse

Wenden Sie sich an die Pflegekasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Die Pflegekasse ist in der Regel die Pflegeversicherung der Krankenkasse.
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Schritt 2

Beratungstermin vereinbaren:

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einem anderen zugelassenen Gutachter. Dieser Schritt ist notwendig, um die Pflegebedürftigkeit der Person zu bewerten und den Pflegegrad festzulegen.
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Schritt 3

Begutachtung durch den MDK

Der Gutachter des MDK oder ein anderer Gutachter wird die pflegebedürftige Person besuchen und die Pflegesituation beurteilen. Während des Besuchs werden verschiedene Aspekte der Selbstständigkeit und Einschränkungen bewertet.

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Schritt 4

Bescheid über den Pflegegrad

Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über den zuerkannten Pflegegrad. Dieser Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können.
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Schritt 5

Auswahl der Pflegeleistungen

Entscheiden Sie, welche Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden sollen, abhängig vom zuerkannten Pflegegrad. Dies kann Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder andere Leistungen umfassen.
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Schritt 6

Beantragung der Pflegeleistungen

Beantragen Sie die gewünschten Pflegeleistungen bei der Pflegekasse. Die Beantragung erfolgt in der Regel schriftlich, indem Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen und einreichen. Die Pflegekasse wird dann die Leistungen genehmigen und festlegen, wie sie erbracht werden.
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Schritt 7

Umsetzung der Pflegeleistungen

Sobald die Pflegeleistungen bewilligt wurden, können Sie die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Dies kann bedeuten, dass Sie Pflegedienste beauftragen, Tagespflegeeinrichtungen besuchen oder das Pflegegeld verwenden, um die Pflege und Betreuung zu organisieren.
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Pflegegeld beantragen

Die Beantragung von Pflegegeld in Deutschland erfolgt in der Regel über die Pflegekasse der Krankenkasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Hier ist eine Anleitung, wie Sie Pflegegeld beantragen können:
Schritt 1

Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse

Wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Sie können die Kontaktdaten der Pflegekasse auf der Versichertenkarte oder auf der Website der Krankenkasse finden.
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Schritt 2

Informationsbeschaffung

Erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse nach den genauen Anforderungen und Formularen, die für den Antrag auf Pflegegeld benötigt werden. Oft können Sie diese Informationen auch auf der Website der Pflegekasse finden.
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Schritt 3

Antragsformulare anfordern

Beantragen Sie die erforderlichen Antragsformulare von der Pflegekasse. Sie können dies normalerweise telefonisch, schriftlich oder online tun.
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Schritt 4

Ausfüllen des Antragsformulars

Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig und vollständig aus. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Unterlagen beigefügt sind. Dies kann eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit und die Pflegebedürftigkeitsstufe (Pflegegrad) umfassen.
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Schritt 5

Einreichung des Antrags

Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der Pflegekasse ein. Dies kann in der Regel postalisch oder digital erfolgen, abhängig von den Vorgaben der Pflegekasse.
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Schritt 6

Prüfung und Bescheid

Die Pflegekasse wird den Antrag prüfen und eine Entscheidung darüber treffen, ob Pflegegeld bewilligt wird. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung des Pflegegeldes.
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Schritt 7

Nutzung des Pflegegeldes

Wenn Pflegegeld bewilligt wird, erhalten Sie monatlich die entsprechende Zahlung. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden, um die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Person zu organisieren.
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Pflegegrade und Pflegeleistungen in der häuslichen Pflege

Pflegegrade und Pflegeleistungen in der häuslichen Pflege in Deutschland sind darauf ausgerichtet, die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen in ihrem eigenen Zuhause zu gewährleisten. Hier sind die verschiedenen Pflegegrade und die damit verbundenen Pflegeleistungen für die häusliche Pflege:
Pflegegrad
Pflegegrade in Deutschland (Stand 2024)
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegeld (0 Euro monatlich)
Pflegesachleistungen (0 Euro monatlich)
Entlastungsleistungen (125 Euro monatlich)
Pflegehilfsmittel (40 Euro monatlich)
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegeld (332 Euro monatlich)
Pflegesachleistungen (761 Euro monatlich)
Entlastungsleistungen (125 Euro monatlich)
Pflegehilfsmittel (40 Euro monatlich)
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegeld (573 Euro monatlich)
Pflegesachleistungen (1.432 Euro monatlich)
Entlastungsleistungen (125 Euro monatlich)
Pflegehilfsmittel (40 Euro monatlich)
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegeld (765 Euro monatlich)
Pflegesachleistungen (1.778 Euro monatlich)
Entlastungsleistungen (125 Euro monatlich)
Pflegehilfsmittel (40 Euro monatlich)
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegegeld (947 Euro monatlich)
Pflegesachleistungen (2.200 Euro monatlich)
Entlastungsleistungen (125 Euro monatlich)
Pflegehilfsmittel (40 Euro monatlich)
Pflegeleistungen in der häuslichen Pflege
Die Pflegeleistungen können je nach Pflegegrad variieren, aber sie umfassen im Allgemeinen:
Pflegegeld
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können Pflegegeld erhalten, das sie frei verwenden können, um die Pflege und Betreuung zu organisieren.
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Pflegesachleistungen
Diese Leistungen werden erbracht, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege und Betreuung zu Hause übernimmt.
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Entlastungsleistungen
Diese Leistungen bieten Unterstützung und Entlastung für Pflegepersonen, einschließlich Angehöriger.
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Pflegehilfsmittel
Finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten, Rollstühle oder Pflegeutensilien.
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Tagespflege
Betreuung und Pflege in spezialisierten Tagespflegeeinrichtungen.
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Kurzzeitpflege
Vorübergehende stationäre Pflege in Pflegeheimen oder Einrichtungen, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder Urlaub benötigt.
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Verhinderungspflege
Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend ausfällt.
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Wohngruppenzuschlag
Zuschlag für Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben.
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Die genauen Leistungen und deren Umfang hängen vom Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person ab.

Erklärvideo zu den Leistungen bei der 24 Stunden Pflege

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Pflegegrad Widerspruch

WennSie Einspruch gegen die Entscheidung über deinen Pflegegrad einlegen möchtest, gibt es ein paar wichtige Schritte und Informationen, die du beachten solltest:

  1. Fristen: Die Frist für einen Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da ein verspäteter Einspruch in der Regel nicht mehr akzeptiert wird.

  2. Form und Inhalt des Widerspruchs: Dein Widerspruch sollte schriftlich erfolgen. Inhaltlich solltest du darlegen, warum du mit der Entscheidung über deinen Pflegegrad nicht einverstanden bist. Benenne dabei konkret, welche Punkte deiner Ansicht nach nicht berücksichtigt wurden oder fehlerhaft sind. Je präziser deine Argumentation ist, desto besser.

  3. Adresse des Widerspruchs: Deinen Widerspruch richtest du an die zuständige Pflegekasse, deren Adresse auf dem Bescheid angegeben ist. Stelle sicher, dass du die richtige Pflegekasse ansprichst, da es in manchen Fällen auch regionale Unterschiede gibt.

  4. Belege und Unterlagen: Wenn du über zusätzliche medizinische Unterlagen, Gutachten oder andere relevante Dokumente verfügst, die deinen Pflegebedarf unterstützen, füge sie deinem Widerspruch bei. Diese können dazu beitragen, deine Argumentation zu stärken.

  5. Musterbriefe und Unterstützung: Es gibt Organisationen und Online-Plattformen, die Musterbriefe für Widersprüche gegen Pflegegrad-Bescheide anbieten. Diese können als Vorlage dienen und dir helfen, deinen Widerspruch zu formulieren. Auch Beratungsstellen oder Pflegeberater können Unterstützung bieten.

  6. Kontrolle und Rückmeldung: Nachdem du deinen Widerspruch eingereicht hast, solltest du darauf achten, dass du eine Bestätigung über den Eingang deines Widerspruchs erhältst. Die Pflegekasse wird deinen Fall erneut prüfen und dir eine schriftliche Entscheidung zukommen lassen. Es kann einige Zeit dauern, bis du eine Rückmeldung erhältst.

Es ist wichtig, den Widerspruch sorgfältig vorzubereiten und alle erforderlichen Schritte einzuhalten, um deine Chancen auf eine Neubewertung deines Pflegegrades zu maximieren.

* Bundesministerium für Gesundheit – https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegestaerkungsgesetz-zweites-psg-ii