Rechtliche Rahmenbedingungen

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlich korrekte Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuungskraft in Deutschland ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden. Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten, die berücksichtigt werden müssen, wenn es um die Beschäftigung einer rund um die Uhr betreuenden Person geht. Im Folgenden werden einige der wichtigsten rechtlichen Punkte aufgeführt, die bei der Anstellung einer 24-Stunden-Betreuungskraft zu beachten sind:

Die Entsendung von Betreuungskräften gemäß EU-Recht, wie sie in Ihrem spezifischen Fall beschrieben wird, basiert auf den Entsenderichtlinien der Europäischen Union. Dieses Modell beinhaltet eine Reihe wichtiger Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, um sicherzustellen, dass die Entsendung rechtmäßig und den geltenden Vorschriften entsprechend erfolgt. Im Folgenden sind einige wesentliche Punkte dieses Entsendungsmodells aufgeführt:

Entsendung nach Deutschland:

Die Betreuungskräfte werden von einem europäischen Partnerunternehmen in ihrem Heimatland angestellt und gemäß den EU-Entsenderichtlinien für einen vorab definierten Zeitraum nach Deutschland entsandt. Gemäß diesen Richtlinien handelt es sich um eine vorübergehende Tätigkeit im Rahmen eines vorübergehenden Einsatzes im Aufnahmeland. Dies bedeutet, dass die Betreuungskräfte weiterhin bei ihrem Heimatunternehmen angestellt sind, während sie in Deutschland tätig sind. Die EU-Entsenderichtlinien legen bestimmte Vorschriften fest, die eingehalten werden müssen, um sicherzustellen, dass die Entsendung rechtmäßig erfolgt und die Rechte der entsandten Arbeitnehmer geschützt sind. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und -vorschriften des Aufnahmelandes sowie die Gewährleistung von Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards..

Sozialversicherung und Steuern im Heimatland:

Die Betreuungskräfte sind in ihrem Heimatland, zum Beispiel in Polen, der Slowakei, Tschechien oder Bulgarien, krankenversichert und zahlen entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Dies bedeutet, dass sie während ihres Einsatzes in Deutschland weiterhin unter dem Versicherungs- und Steuersystem ihres Heimatlandes fallen. Diese Regelung basiert auf den EU-Entsenderichtlinien, die vorsehen, dass entsandte Arbeitnehmer während ihres vorübergehenden Einsatzes im Ausland weiterhin den Sozialversicherungs- und Steuervorschriften ihres Heimatlandes unterliegen. Dies gewährleistet, dass die Betreuungskräfte während ihres Aufenthalts in Deutschland weiterhin den Schutz und die Leistungen ihrer nationalen Sozialversicherungssysteme genießen können.

Europäisches Formblatt A1:

Die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge wird durch das Europäische Formblatt A1 dokumentiert. Dieses Formblatt wird von der ausländischen Sozialversicherungsbehörde ausgestellt und legitimiert den Aufenthalt der Betreuungskraft in Deutschland.

Legale Arbeitsweise:

Durch die Verwendung des Formblatts A1 wird gewährleistet, dass die Betreuungskräfte während ihrer Tätigkeit in Deutschland weiterhin den Sozialversicherungspflichten ihres Heimatlandes unterliegen. Dieses Formblatt bescheinigt, dass die Betreuungskräfte im Rahmen einer vorübergehenden Entsendung in Deutschland arbeiten und somit weiterhin den Versicherungs- und Steuervorschriften ihres Heimatlandes unterstellt sind. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine vollkommen legale und transparente Arbeitsweise, da sie sicherstellt, dass die Betreuungskräfte während ihres Aufenthalts in Deutschland alle gesetzlichen Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen ihres Heimatlandes erfüllen. Auf diese Weise wird die Einhaltung der geltenden Vorschriften sowohl im Herkunftsland als auch im Gastland sichergestellt, was zu einer rechtlich einwandfreien Beschäftigungssituation führt.

Rechtliche Besonderheiten beachten:

Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle rechtlichen Bedingungen und Vorschriften sowohl im Heimatland als auch in Deutschland ordnungsgemäß erfüllt werden. Dies beinhaltet die sorgfältige Dokumentation und Einhaltung der EU-Entsenderichtlinien

Mindestlohn

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Deutschland wurde am 1. Januar 2015 eingeführt, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen angemessenen Mindestlohn für ihre Arbeitsleistung erhalten. Hier sind einige wichtige Punkte in Bezug auf den gesetzlichen Mindestlohn:

Mindestlohnhöhe: Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig angepasst. Die Höhe wird von einer unabhängigen Kommission überprüft und kann sich entsprechend ändern. Es gibt Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass Arbeitgeber den Mindestlohn einhalten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden

Die Pflege von langfristigen Kooperationen mit sorgfältig ausgewählten Partnerunternehmen in Osteuropa ist ein wichtiger Aspekt, um sicherzustellen, dass die angebotenen Pflegedienste den hohen Qualitätsansprüchen entsprechen. Die Tatsache, dass regelmäßiger persönlicher Austausch mit den Partnern stattfindet, um über rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Pflege-Themen zu diskutieren, deutet auf ein proaktives Vorgehen hin, um sicherzustellen, dass die Pflegeleistungen im Einklang mit den aktuellen Anforderungen stehen.

Seniorenpflege Plus verfolgt intensiv die komplexen rechtlichen Entwicklungen in den Entsendeländern, auf EU-Ebene und in Deutschland. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten, Steuerberatern und Pflegeinstitutionen zeigt ein proaktives Vorgehen, um sicherzustellen, dass die beschäftigte Haushaltshilfe legal tätig sein kann.

Durch die sorgfältige Verfolgung rechtlicher Entwicklungen und die Zusammenarbeit mit Fachleuten wird sichergestellt, dass die 24-Stunden-Betreuung auf einer soliden rechtlichen Grundlage durchgeführt wird und sowohl für die Pflegekräfte als auch für die betreuten Personen rechtlich sicher ist.

Illegaler Beschäftigung von osteuropäischem Pflegepersonal

Die Hauptzollämter sind verantwortlich für die Entdeckung illegaler Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland.

Aufgrund des geschützten Charakters der häuslichen Umgebung dürfen Kontrollen nur mit richterlicher Verfügung durchgeführt werden.

Die begrenzten Kontrollmöglichkeiten in privaten Haushalten erschweren die Aufdeckung illegaler Beschäftigungsverhältnisse.

Im Falle einer nachgewiesenen illegalen Beschäftigung einer Pflegekraft aus Osteuropa im Haushalt können harte Strafen für den Auftraggeber drohen:
Verstoß
Sanktion
Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis
Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro
Hinterziehung von Lohnsteuer
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (teilweise 3 Jahre)
Nicht geleistete Sozialabgaben
Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu 3 Jahren
Nachzahlung von Beiträgen, Abgaben und Steuern
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ausstehenden Beiträge, Abgaben und Steuern nachzuzahlen
Kosten der Heimreise
Die Familie muss die Kosten für die Rückreise der illegal beschäftigten Pflegekraft tragen