Sie erhalten von uns auf Anfrage hierzu ein individuelles und transparentes Angebot – alles inklusive.
In diesem Betrag sind bereits sämtliche Kosten, einschließlich Steuern, Sozialabgaben für Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die Gebühren der Vermittlungsagentur, enthalten. Auch die Vergütung für die Pflegekraft ist darin bereits berücksichtigt.
Die Aufgabenpalette der Pflegekraft umfasst neben der Haushaltsführung auch grundpflegerische Tätigkeiten sowie die Begleitung zu Arztbesuchen, Behörden, Ausflügen, etc.. Spezielle Anforderungen wie Nachteinsätze werden im Vertrag schriftlich festgelegt, um sicherzustellen, dass auch in diesem Bereich keine versteckten Kosten entstehen.
Wir begleiten und unterstützen Sie während des gesamten Zeitraums der Inanspruchnahme der Leistung - nicht nur bis zum Abschluss des Vertrages, gerne auch darüber hinaus. Wir gewährleisten eine 24/7 telefonische Verfügbarkeit. Sehen Sie in uns Ihrer vertrauensvollen Ansprechpartner.
In Deutschland besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse für die 24 Stunden Pflege zu erhalten. Hier sind einige relevante Aspekte für die Aufrechnung der 24 Stunden Pflege Kosten:
Pflegegrad
Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt in erster Linie vom Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegekasse für die Aufrechnung der 24 Stunden Pflege Kosten.
Pflegegeld
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird monatlich ausgezahlt und kann zur Finanzierung der 24 Stunden Pflege Kosten genutzt werden. Es steht in unterschiedlichen Höhen je nach Pflegegrad zur Verfügung.
Pflegesachleistungen
Alternativ zum Pflegegeld können Pflegebedürftige Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass professionelle Pflegedienste beauftragt werden können, die 24 Stunden Pflege Kosten zu übernehmen. Die Kosten für diese Dienstleistungen übernimmt die Pflegekasse bis zur Höhe des festgelegten Pflegegeldes.
Kombinationsleistungen
Es besteht auch die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. In diesem Fall wird ein Teil des Pflegegeldes für die Finanzierung professioneller Pflegedienste genutzt – für die Aufrechnung der 24 Stunden Pflege Kosten.
Verhinderungspflege
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson zeitweise ausfällt. Dies kann beispielsweise bei Urlaub oder Krankheit der Fall sein. Die Kosten für eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflegekasse bis zu einem bestimmten Höchstsatz.
Beratung und Unterstützung
Services | Leistung | Einrichtung |
---|---|---|
Pflegegeld | abhängig von der Einstufung | Pflegekasse |
Verhinderungspflege | 1612 Euro / Jahr | Pflegekasse |
Kurzzeitpflege | 1774 Euro / Jahr | Pflegekasse |
Betreuungs- / Entlastungsleistung | 125 Euro / Monat | Pflegekasse |
Steuervorteile sowie Wohnumfeldmaßnahmen | jeweils bis 4000 Euro / Jahr | Finanzamt / Pflegekasse |
Landespflegegeld | 1000 Euro / Jahr | Bayerisches Landesamt |
Verhinderungspflege (und Kurzzeitpflege)
Betreuungsleistung (bzw. Entlastungs-)
Nach dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) haben alle Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Um diese beziehen zu können, steht Versicherten der sogenannte Entlastungsbetrag zu.
Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat. Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Steuervorteile
Umfassende Information zu den Leistungen der Pflegeversicherung vom Bundesministerium für Gesundheit:
Leistungen, Paragraphen, Einstufungen, Wandlungsansprüche, Kosten, etc. – viele Faktoren bestimmen die Kosten und somit den Eigenanteil.
Die Kosten für eine 24 Stunden Pflege variieren je nach Pflegegrad, den gewünschten Deutschkenntnissen der Betreuerin und eventuellen Zusatzqualifikationen.
Der Eigenanteil an den Kosten liegt je nach Anzahl der zu betreuenden Personen und ihrer Pflegestufe in der Regel zwischen 1.200 € und 1.600 € pro Monat.
Entscheidend für den Eigenanteil sind die anrechenbaren Leistungen der Pflegekasse. Sie erhalten umfassende Informationen zu den Leistungen der Pflegekasse unter dem folgenden Link “zur Berechnung”.
Gerne helfen wir ihnen bei der Berechnung des Eigenanteils.
Angaben zu den Links auf dieser Seite:
* Bundesministerium für Gesundheit – Ratgeber Demenz, letzter Aufruf vom 01.05.2024 – https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-demenz.html
Seniorenpflege Plus
Nelsonallee 24
89231 Neu-Ulm